juhu, die abrupt angehaltene Wirtschaftswelt darf langsam aus ihrem künstlichen Koma aufwachen, und der DAX vollführt Freudensprünge.
Nach neun Wochen Stillstand werden die angezogenen Bremsen vorsichtig gelockert. Hoffen wir, dass die Nach-Corona-Zeit von Vernunft geprägt sein wird, damit es keine Rückschläge gibt – auch nicht im DAX.
Auch beim Wohngeld gibt es erfreuliche Entwicklungen: Die Vermögensgrenzen wurden deutlich angehoben. Wie viel Sie genau besitzen dürfen, ohne Ihren Wohngeldanspruch zu verlieren, zeigen wir in unserer ersten Nachricht.
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Wer erhebliches Vermögen hat, geht beim Wohngeld leer aus. Wie viel Vermögen erlaubt ist, ist vor allem für Mieter und Eigentümer wichtig, deren Einkommen in den letzten Jahren vor dem Ruhestand sinkt und die gleichzeitig beträchtliche Rücklagen fürs Alter angesammelt haben. Doch wie viel wird toleriert?
Das Coronavirus greift um sich und in vielen Firmen heißt das leider auch: Kurzarbeit. Glücklicherweise wurden die Voraussetzungen dafür bereits rückwirkend zum 1. März 2020 vereinfacht. Jetzt wird das Kurzarbeitergeld erhöht und die Hinzuverdienstmöglichkeiten vereinfacht.
Wer nicht mehr in seinen eigenen vier Wänden leben kann, sondern in ein Pflegeheim umziehen muss, befindet sich in einer außerordentlichen Situation. Doch das berechtigt ihn nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags.
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.