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Liebe Leserin, lieber Leser, der Liquiditätsplan ist der wichtigste und elementarste Teil des Zahlenteils Ihres Businessplans. Sie müssen ihn nicht nur Arbeitsagentur und Banken vorlegen, er ist auch nach der Gründung ein wertvolles Planungstool. Denn mit ihm können Sie voraus sehen, ob und wann ggf. Finanzierungsprobleme auftreten. Birgit Baum erklärt die Zusammenhänge. Min von Cramer geht auf eine wachsende Berufsgruppe ein: Selbstständige Coaches beraten Privatkunden und Mitarbeiter von Firmen in allen Berufs- und Lebenslagen. Sind solche Coaches (und diese Berufsbezeichnung wird ja sehr breit eingesetzt) immer Freiberufler? Oder müssen sie im Erfolgsfall Gewerbesteuer bezahlen, wenn sie die entsprechende Freigrenze überschreiten? Auch andere Berufsgruppen profitieren von der Lektüre und können ihren Status besser einschätzen. Außerdem: Unsere neuesten Zahlen zur Gründungsförderung. Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen! Ihr Andreas Lutz |
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Inhalt Ist der selbstständige Coach ein Freiberufler? – Min von Cramer antwortet Wofür brauche ich eine Finanz- und Liquiditätsplanung? – Birgit Baum antwortet Im September 2.400 gefördete Gründungen / Kostenloses Webinar für Interessierte |
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Manuela E. (43) aus Albstedt hat neben ihrer Anstellung eine Ausbildung zum systemischen Coach absolviert und erfolgreich damit begonnen, kostenpflichtige Beratungen anzubieten. Ihre Frage: "Gehöre ich als selbstständiger Coach zu den Freiberuflern und wonach richtet sich das?"
Min von Cramer (44), Gründungs- und Unternehmensberaterin aus Verden bei Bremen antwortet: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflichtbeiträge und haben weniger bürokratische Pflichten. Selbst wenn sie mehr als 60.000 Euro Gewinn (oder 600.000 Euro Umsatz) erzielen, reicht bei ihnen eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung. Der Status als Freiberufler ist also sehr attraktiv. Nachteile von Gewerbetreibenden geringer als früher Um es vorwegzunehmen: in der Praxis ist der Unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit aber trotz der obigen Ausführungen eher gering, gewerblich tätig zu sein birgt oft nur kleine oder gar keine Nachteile. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die regional unterschiedlich hohe Gewerbesteuer nämlich auf die Einkommensteuer angerechnet, finanziell ist diese Steuerart daher außerhalb größerer Städte meist keine große Belastung. Und wer nebenberuflich selbstständig ist, wird die o.g. Grenzen vorerst wohl kaum erreichen. Es bleibt – wegen der zusätzlichen Gewerbesteuererklärung – ein höherer bürokratischer Aufwand, der letztendlich für viele auch zusätzliche Ausgaben verursacht (Steuerberater). In § 18 EStG sind die unstrittig freiberuflichen Tätigkeiten aufgezählt. Und diese Aufzählung ist recht eng auszulegen, obwohl die Vorschrift mit „und ähnliche Berufe“ endet. Das zeigten viele Gerichtsurteile zur Streitfrage: freiberuflich oder gewerblich. Leider ist Coaching nicht in der Aufzählung der freiberuflichen Tätigkeiten enthalten. "Reines" Coaching zählt also zu den gewerblichen Tätigkeiten. Je nachdem welcher Tätigkeit Sie tatsächlich genau nachgehen und welche Qualifikationen sie haben, kann aber ggf. eine Eingruppierung aufgrund folgender freiberuflicher Tätigkeiten erfolgen: Selbstständige beratende Betriebswirte Zu dieser Gruppe können sich Selbstständige zählen, die ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert haben und in der Beratung diese „breiten“ Kenntnisse aus den Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre auch einsetzen. Wenn Sie zudem Coachingelemente einbinden, dann ändert das an Ihrem Freiberuflerstatus nichts. Selbstständige Psychotherapeuten und Heilpraktiker Psychotherapeuten und Heilpraktiker (staatlich anerkannt), die heilen dürfen und heilend tätig sind, sind dem freiberuflichen Arzt ähnlich. Coaching ist jedoch kein Heilberuf. Unschädlich wäre, wie bei den beratenden Betriebswirten, die Verwendung von Coachingmethoden bei der heilenden Tätigkeit. Selbstständige Lehrer (unterrichtende Tätigkeit) Unterricht ist für die Finanzverwaltung die Wissensvermittlung durch einen Lehrer an (meist mehrere) Schüler. Der Unterricht bezieht sich auf ein bestimmtes Fachgebiet und setzt ein schulmäßiges Programm voraus. Das wiederum ist normalerweise nicht kompatibel mit einem individuellen Einzel-Coaching. Wer jedoch als Kommunikationstrainer oder Teamentwickler vor einer Gruppe steht, ist mit dieser Tätigkeit freiberuflich lehrend tätig. Bedenken sollte man auch, dass man als selbstständiger Lehrer rentenversicherungspflichtig ist, wenn man keinen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter (>450 Euro) beschäftigt. Zusammenfassend betrachtet ist es also eher die Ausnahme, dass ein Coach einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Gemischte Tätigkeiten Übrigens, eine Person kann parallel freiberuflich und gewerblich tätig sein, sofern die Bereiche voneinander abgrenzbar sind. Sie würden dann z.B. als Coach (gewerblich) eine Gewinnermittlung machen und daneben eine für unterrichtende Tätigkeiten (freiberuflich). Wann interessiert sich das Finanzamt für mich? Da bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Gewerbesteuer erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr (vereinfacht Gewinn) anfällt, kommen die Nachfragen vom Finanzamt in Zweifelsfällen bezüglich Freiberuflichkeit meist erst bei Überschreitung dieser Grenze. Nebenberuflich Selbstständige bleiben häufig unter dieser Grenze. Mit meiner Antwort möchte ich Ihnen einen ersten Überblick vermitteln, sie kann keine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen. Min von Cramer ist seit 2001 selbständige Unternehmensberaterin. Als Diplom-Kauffrau hat sie u.a. eine Schwäche für „trockene“ Themen wie Businesspläne, Preiskalkulationen und Steuern und versteht es, diese leicht verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Kontakt aufnehmen zu Min von Cramer und zu dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk. Sabine K. (41) aus Berlin bietet einen Computerservice für Geschäftskunden und verkauft in diesem Rahmen auch Hardware und Software. Ihre Frage: "Bis auf den für die Gründung einmalig erstellten Businessplan habe ich keine Finanz- und Liquiditätsplanung. Sollte ich aber, sagt meine Bank. Wofür brauche ich sie und woraus besteht sie?"
Die Gründungs- und Unternehmensberaterin Birgit Baum antwortet: Die Finanzplanung haben Sie bereits mit dem Zahlenteil des Businessplans im Rahmen Ihrer Gründung erstellt. Der Unterschied ist, dass sie jetzt die realen Zahlen kennen und viel genauer in die Zukunft planen können. Und natürlich geht es darum, die Planung regelmäßig zu aktualisieren, am besten monatlich oder quartalsmäßig, wenn Sie die Ist-Zahlen des Vormonats bzw. –quartals kennen und diese in die entsprechende Plantabelle übertragen können Die Finanzplanung besteht u.a. aus folgenden Einzelplanungen: Umsatz- und Kostenplanung ("GuV") Liquiditätsplanung Rentabilitätsvorschau ("GuV-Übersicht") zu 1) Der wichtigste und elementarste Teil ist die Liquiditätsplanung. Hier planen Sie die Geldzu- und –abflüsse. Sie sagen also quasi Ihren Kontostand voraus. Und der sollte – zumindest in der Planung - immer positiv bleiben. Ein eventuell vorhandener Überziehungsrahmen sollte nur bei unvorhergesehenen Abflüssen genutzt werden. Ihr Ziel sollte es sein, dass Sie Dienstleister und Lieferanten - und erst recht Kreditgeber, Versicherungen und das Finanzamt – pünktlich bezahlen. Wenn Sie laut Planung längere Zeit im Minus bleiben, müssen Sie umplanen und versuchen, Kosten zu reduzieren, zu verschieben oder Einnahmen früher hereinzubekommen. Wenn sich das nicht erreichen lässt, müssen Sie Eigen- oder Fremdkapital zuführen. Nicht jeder eingeplante Umsatz wird auch im selben Monat vom Kunden bezahlt. Vielleicht verzögert sich die Leistungserbringung oder Rechnungsstellung von Ihrer Seite oder der Kunde stellt einen Mangel fest. Deshalb sollten Sie auf der Einnahmeseite solche Verzögerungen einplanen. Auch auf der Ausgabenseite fallen nicht alle Kosten gleichbleibend pro Monat an. Größere Kundenaufträge, für die Sie in Vorleistung gehen, Versicherungen, die ihre Beiträge jährlich abbuchen, das alles gilt es einzuplanen. Eine Durchsicht der Kontoauszüge der letzten 12 Monate sowie der aktuellen Aufträge und offenen Rechnungen bietet eine gute Grundlage. Die Planung erfolgt bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen netto. Die mit den Zahlungseingängen vereinnahmte Umsatzsteuer und die mit Ausgaben bezahlte Vorsteuer planen Sie in getrennten Zeilen ein, denn sie sind ja wie ein kurzfristiger Kredit des Finanzamts, der dann pünktlich zum Stichtag – monatlich oder quartalsmäßig zurückzuzahlen ist. Der Planungszeitraum sollte mindestens 12 Monate betragen. Wenn Fremdkapital oder Finanzierungen mit im Spiel sind auch länger. zu 2) Die Umsatz- und Kostenplanung (auch „Gewinn- und Verlustrechnung“, kurz: GuV) ... ist in der Regel langfristiger angelegt: Drei bis fünf Jahre wird hier in die Zukunft geplant. Das erste bzw. laufende Jahr monatsweise, die Folgejahre dann z.B. quartalsweise. Oft beginnt man mit der GuV, denn sie bietet eine gute Grundlage für den Aufbau des gesamten Controllingsystems.. Wenn Sie für die Planung eine Tabellenkalkulation wie Excel nutzen (wozu ich Ihnen rate), besteht die Finanzplanung oft aus mehreren Einzeltabellen mit Detailplanungen. Häufig werden z.B. die Umsätze in einer eigenen Tabelle geplant. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, können Sie eine getrennte Personalplanung machen und die Gehälter und Sozialabgaben dann konsolidiert in der Finanzplanung zusammenführen. Ähnliches gilt für das Anlagenverzeichnis oder den Tilgungsplan, wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben oder dies tun möchten. Die Einzelplanungen fließen letztlich in dieser Tabelle zusammen, die die Betriebseinnahmen und –ausgaben gegenüberstellt. Hier sehen Sie Ihre Umsätze, für diese „einzukaufende“ Fremdleistungen und Waren, regelmäßig anfallende Kosten wie Miete, Gehälter, Zinsen, Abschreibungen usw. sowie sonstige Kosten. Während Sie bei der Liquiditätsplanung oft schon die konkreten Aufträge, die damit verbundenen Einnahmen und den vermutlichen Zahlungszeitraum kennen, planen Sie hier pauschaler über einen längeren Zeitraum. Die Umsatzplanung gibt vor, bis wann Sie wie viel verkaufen müssen und sollte natürlich realistisch sein. Wenn sich abzeichnet, dass die Ziele nicht zu erreichen sind, sollten Sie zeitnah die Planung anpassen und parallel Maßnahmen ergreifen, um gegensteuern zu können. zu 3) Die Rentabilitätsvorschau (auch „GuV-Übersicht“) ... stellt die geplanten Umsätze und Kosten übersichtlich auf Jahresbasis dar. Von den Nettoumsätzen werden die direkt zurechenbaren Kosten abgezogen und so der Rohertrag ermittelt. Dieser steht zur Verfügung, um die regelmäßigen Ausgaben und sonstigen betrieblichen Kosten zu decken. Daraus resultiert dann das Betriebsergebnis. Aus dieser Vorschau können Sie also erkennen, wie hoch ihr voraussichtlicher Gewinn im laufenden und den nächsten Jahren sein wird, wenn alles nach Plan läuft. Durch eine ehrgeizigere Umsatz- oder eine sparsamere Ausgabenplanung können Sie den geplanten Gewinn beeinflussen. Natürlich kommt in der Realität dann alles ein wenig anders, aber oft lassen sich negative Effekte an einer Stelle durch positive an einer anderen ausgleichen. Wichtig ist, dass Sie damit ihre Zahlen im Griff haben und auf unvorhergesehene Entwicklungen gezielt reagieren können. Deshalb lohnt sich m.E. eine Finanz- und Liquiditätsplanung für Sie! Kontakt aufnehmen zu Birgit Baum sowie den anderen Expert(inn)en des gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk Für den September 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.269 Gründungen mit Gründungszuschuss gemeldet. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 2.301 Gründungen pro Monat gefördert. Beim Einstiegsgeld ist die Zahl der geförderten Gründer weiterhin spärlich, im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 203 solche Gründungen pro Monat gefördert. Nach den starken Einschnitten im Jahr 2012 sind die Arbeitsagenturen seitdem zu einer großzügigeren Vergabe bei Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zurückgekehrt. Von uns betreute, gut durchdachte und auf die richtigen Argumente setzende Anträge bzw. Businesspläne werden mit hoher Wahrscheinlichkeit bewilligt. Aber Vorsicht: Die Arbeitsagenturen haben noch immer viele Fallstricke eingebaut, schon kleine "Fehler" führen zu einer Ablehnung. Viele Gründer werden von den Arbeitsagenturen bereits im Vorfeld abgeschreckt: "Unter diesen Bedingungen haben Sie keinen Anspruch auf Gründungszuschuss" bekommen sie zu hören und verzichten dann auf die Antragstellung und damit auf bis zu 16.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen. Es ist diese (Des-) Informationspraxis, die dazu führt, dass die Zahl der geförderten Gründungen mit Gründungszuschuss nach wie vor 79% unter dem Niveau des Jahres 2011 liegt. Wer sich von solchen Auskünften nicht beirren lässt und bei der Antragstellung unsere maßgeschneiderten Tipps beachtet, bekommt den Zuschuss jedoch in den allermeisten Fällen. Kostenloses Webinar mit vielen Tipps - frühzeitig anmelden! In einem kostenlosen Webinar klären wir über die Fakten zum Gründungszuschuss auf und geben Tipps zur erfolgreichen Antragstellung. Je früher in der Gründungsphase Sie teilnehmen, umso besser. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Am besten gleich anmelden. Wenn es schneller gehen soll: Sprechen Sie direkt mit einem der kompetenten gruendungszuschuss.de-Berater in Ihrer Nähe. Er bzw. sie freut sich über ihren Anruf (ca. 90 bis 100 Euro pro Stunde). Oder besuchen Sie unsere halbtägigen Gründungszuschuss-Workshops (59 Euro), die wir in Kleingruppen durchführen und in zahlreichen Städten im ganzen Bundesgebiet anbieten. |
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Alle Workshop-Termine bundesweit Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Gründungsförderung in Deutschland. Jedoch herrscht große Verunsicherung, seitdem die Regierung Ende 2011 Einsparungen vorgenommen hat. Mit unserem kostenlosen Webinar wollen wir Gründungswillige über die Fakten aufklären und ihnen Tipps zur Vorgehensweise geben. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Unsere Referenten beantworten in 3 Stunden, 30 Minuten kompetent alle Ihre Fragen zum Gründungszuschuss, sagen Ihnen wie hoch Ihre Chancen auf die Förderung sind und vor allem, wie Sie sie deutlich steigern können. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Egal, ob Sie selber buchen oder die Unterlagen zum Steuerberater geben - dieser Workshop ist für alle, die ihre Buchführungsunterlagen effektiv vorbereiten und dabei noch Geld, Zeit und Nerven sparen wollen. Denn eigentlich ist Buchführung ganz einfach... Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | "WISO Mein Büro" ist mehr als nur ein Buchhaltungsprogramm. Mit ihm lässt sich die gesamte Büroarbeit professionell und arbeitssparend organisieren. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie die Möglichkeiten ausreizen, Zeit und Geld sparen und Ihren Umsatz steigern. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | Sie haben bereits gegründet? Prima, jetzt muss Ihr Business nur noch bekannt werden. Der günstigste und wirksamste Weg sind Presseberichte. Denn ein Zeitungsartikel oder ein Radiointerview kostet nichts und wird mehr beachtet als jede Anzeige. Doch wie erreichen Sie eine Veröffentlichung? - Erfahrene Journalistinnen zeigen Ihnen, wie Sie oft gemachte Fehler vermeiden und wirkungsvoll Kontakt zur Presse aufbauen. Klicken Sie hier, um sich anzumelden! | | |
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