| | Sehr geehrte Damen und Herren, heute melden wir uns mit einer neuen Ausgabe unseres Newsletters aus der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Wir berichten dieses Mal über das aktuelle Jameda-Urteil des BGH, die neue Masche "Sextortion" im Internet sowie einem spannenden Urteil zum Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber darf danach unter bestimmten Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters kontrollieren. Wenn Ihnen der Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn gerne weiter - anmelden kann man sich auf unserer Website. Viel Spaß bei der Lektüre wünschen Terhaag & Partner Rechtsanwälte Düsseldorf |
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| Neuigkeiten aus der Kanzlei |
| | | Rezension zum IT-Sicherheitsgesetz Buch Die Zeitschrift für Datenschutz (Beck Verlag) berichtet in ihrem Newsdienst ZD-Aktuell (2016, 04175) über das IT-Sicherheitsgesetz-Buch von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. Der Praxis-Kommentar ist vor Kurzem im Bundesanzeiger Verlag erschienen. In der Rezension heißt es: "Insgesamt handelt es sich bei dem Werk um eine gute und übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Dokumente. Zugleich können sowohl Juristen als auch Nichtjuristen von der Kurzkommentierung der einzelnen Normen profitieren." |
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| Beiträge unserer Rechtsanwälte |
| | | Gefährliche Masche im Internet: Sextortion Es fängt an wie ein harmloser Flirt - und am Ende wird das Opfer mit pikanten Bildern und Videos erpresst. Bei dieser sogenannten Sextortion wird das Opfer aufgefordert, Geld an die Erpresser zu zahlen. Tut er dies nicht, drohen sie damit, das pikante Bildmaterial zu veröffentlichen oder an Familie, Freunde und Kollegen zu schicken. Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. berichtet in seinem Beitrag über die neue Gefahr im Netz - und was man dagegen unternehmen kann. BGH stärkt Rechte von Ärzten bei Jameda-Bewertungen Der Bundesgerichtshof verkündete am 1. März 2016 sein lange erwartetes Urteil zum Bewertungsportal Jameda (VI ZR 34/15) und stärkte damit die Rechte der bewerteten Ärzte. Der BGH sieht ein "gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen". Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet über die Entscheidung. Arbeitgeber darf Browserverlauf kontrollieren Wer während der Arbeitszeit unerlaubt neue Schuhe bestellt oder bei Facebook surft, riskiert seinen Job. Das ist nicht neu. Jedoch darf der Arbeitgeber unter Umständen den Browserverlauf seiner Mitarbeiter kontrollieren und entsprechend auszuwerten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden - Rechtsanwalt Peter Kaumanns, LL.M. berichtet in einem Beitrag über die Entscheidung. "Kleines Luder vom Lerchenberg" - keine Geldentschädigung Eine Fernsehmoderatorin musste schwere Kritik einstecken, die ein bekannter Publizist in einem Online-Portal veröffentlicht hatte. Die Äußerungen würden teilweise ihr Persönlichkeitsrecht verletzen – einen Anspruch auf Geldentschädigung entstünde dadurch jedoch nicht. Das entschied nun das Oberlandesgericht Düsseldorf - unsere Rechtsanwälte Michael Terhaag, LL.M. und Christian Schwarz berichten in ihrem Beitrag über das Urteil. Moderatorin wehrt sich erfolgreich gegen Hass-Kommentare Die beliebte ZDF-Moderatorin und Journalistin Dunja Hayali konnte vor Gericht einen Erfolg gegen einen Online-Hetzer erzielen. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde einem Internet-Nutzer verboten, die Moderatorin zu beleidigen. Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. berichtet über die Entscheidung. Zombie-Theaterstück verletzt nicht die Rechte von Politikern Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. berichtet über eine Entscheidung des Landgerichts Berlin. Zwei Politikerinnen müssen sich danach wohl damit abfinden, mit ihren Fotos Teil eines Theaterstücks in Berlin zu sein. Sie hatten jeweils geltend gemacht, in der Aufführung „Fear“ werde ihre Menschenwürde verletzt, da sie unter anderem durch das Zeigen von Fotos mit Zombies gleichgestellt und zudem mit Massenmördern verglichen würden. Den Artikel lesen Sie hier. Unternehmen muss Presse erwünschte Auskunft geben Ein Journalist kann von einem privaten Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, nach den Vorschriften des Landespressegesetzes Auskunft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern verlangen, um über verdeckte Wahlkampffinanzierungen zu recherchieren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun entschieden. Wir berichten über das Urteil. |
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| | | Presserecht Unterlassungsanspruch einer Moderatorin Eine herabsetzende Äußerung über eine andere Person, greift grundsätzlich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein. Die Bezeichnung einer Fernsehmoderatorin als „kleines Luder vom Lerchenberg“, „delirierende Hausfrau" und "dümmste und unfähigste von allen Kulturzeit-Moderatoren und Moderatorinnen" sowie die Äußerung „(…) neigt ihr Köpfchen zur Seite, damit der Verstand sich in einer Ecke konzentrieren kann“ stellen solche Verletzungen des Persönlichkeitsrechts dar. In diesem Fall steht der Moderatorin ein Unterlassungsanspruch zu (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.08.2015, Az. I-16 U 121/14). Markenrecht "Have A Break"-Entscheidung / Markenschutz eines Slogans Zur Überzeugung des Senats steht fest, dass die Beklagte mit "TWIN BREAK" erfolgreich versucht hat, sich in den Bereich der Sogwirkung der bekannten Klagemarke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft und ihrem Ansehen zu profitieren und die wirtschaftlichen Anstrengungen der Klägerin zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Image der Klagemarke auszunutzen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 17.09.2015, Az. 6 U 148/14). BGH zum 3D-Markenschutz eines Schokoriegels Besteht zwischen einer verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Klagemarke und der beanstandeten, für identische Waren verwendeten Form eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (Bundesgerichtshof, Urteil v. 21. Oktober 2015, Az. I ZR 23/14). Urheberrecht Wer haftet bei Urheberrechtsverletzung eines Lehrers? Ein Lehrer, der für das Fachangebot seiner Schule im Internet wirbt, handelt in Ausübung seines öffentlichen Amtes. Verletzt er mit der Werbung die Urheberrechte von Dritten, ist das jeweilige Land als Anstellungskörperschaft für den Verstoß verantwortlich (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9.11.2015, Az. 13 U 95/15). Allgemeines Persönlichkeitsrecht Live-Übertragung von fremden Grundstück mit einer Drohne Wer über einem fremden Grundstück eine fern gesteuerte Flugdrohne unter Fertigung von Bildern in Echtzeitübertragung fliegen lässt, kann das Persönlichkeitsrecht der Bewohner verletzen. Die Bewohner haben einen Anspruch auf Unterlassung (Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 16. April 2015, Az. 37 C 454/13). |
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| | | Abmahnung von SKY wegen Sportübertragung Immer wieder bekommen wir Anfragen von Restaurants, Bars und Kneipen, die eine Abmahnung des Pay-TV-Senders Sky erhalten haben. Der Sender in Unterföhring bei München hat für Gaststätten einen besonderen Tarif, der im Vergleich zum Angebot für Privatleute deutlich höher liegt. Sky lässt Gaststätten durch Mitarbeiter überprüfen. Diese gucken regelmäßig, ob Fußballspiele öffentlich für alle Gäste mittels Sky und zum richtigen Tarif gezeigt werden. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle. Abmahnung durch die Swatch Group Uns liegen Informationen vor, dass das schweizer Unternehmen The Swatch Group wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Designrecht Abmahnungen aussprechen lässt. Vorgeworfen wird unter anderem die Nachahmung einer Uhr, an welcher eingetragene Designrechte bestehen sollen. Mehr dazu hier. Abmahnung durch Ralph Schneider (markenglas.de) Nach unseren Informationen mahnt derzeit Ralph Schneider, Inhaber des Shops markenglas.de, wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheberrecht ab. Vorgeworfen wird ein sogenannter "Fotoklau", also die unerlaubte Übernahme von Bildern. In vielen Fällen würden diese wohl in eigenen eBay-Shops verwendet. Wir informieren dazu hier. |
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| | | | Großes Medieninteresse am Jameda-Urteil Das Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15) hat auch in den Medien hohe Wellen geschlagen. Die Rechtsanwälte Dr. Volker Herrmann und Michael Terhaag, LL.M. wurden zu der Entscheidung und den Auswirkungen vielfach zitiert und interviewt. Unter anderem im WDR, bei SPIEGEL Online, beim ZDF und der Nachrichtenagentur dpa. Auf dieser Seite zeigen wir eine Auswahl der Medienauftritte zu dem Thema. Der richtige Umgang mit dem digitalen Nachlass - live im ZDF Wer denkt schon gern darüber nach - aber einmal mehr kann die richtige Planung viel Ärger ersparen. In ihrem Topthema beschäftigte sich die "Volle Kanne" (ZDF) mit dem richtigen Vererben bzw. dem Umgang von digitalen (Vermögens-)Werten. Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. war dazu live im Studio. Sein Interview können Sie an dieser Stelle sehen. Dort finden Sie auch ein Wortlaut-Interview zum Nachlesen. Musik auf Wahlkampfveranstaltungen - live im DRadio Kultur Der DJ Paul van Dyk möchte nicht, dass seine Musik auf Veranstaltungen der AfD gespielt wird. Er hat deshalb eine Unterlassungsschreiben verschicken lassen. Doch kann er das so einfach verlangen? Das wollte Deutschlandradio Kultur wissen und hat dazu live mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. telefoniert. Das Interview können Sie an dieser Stelle noch einmal hören. Markenschutz des "KitKat"-Slogans - Zitat in Lebensmittel Zeitung Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann wird in einem Artikel der Lebensmittel Zeitung zum "KitKat"-Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zitiert: "Das Gericht unterstreicht mit der Entscheidung die Schutzfähigkeit von Werbeslogans. Dies war in Deutschland lange umstritten. Mittlerweile haben die Markenämter und Gerichte erkannt, dass auch einem Slogan Markenschutz zuteilwerden kann." Mehr dazu finden Sie an dieser Stelle. Probleme mit Bootlegs - Interview in der Servicezeit (WDR) Wer seine alten CDs im Internet verkauft, kann versehentlich eine schwere Urheberrechtsverletzung begehen. Womöglich sind illegale Schwarzpressungen darunter und dann kann es teuer werden. Das gleiche gilt bei falscher Markenware. Darüber berichtete die WDR-Servicezeit. Michael Terhaag, LL.M. gab dem Magazin ein Interview. Ausschnitte aus dem Beitrag finden Sie an dieser Stelle. Aktuelle Beiträge im IP-Rechtsberater Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann berichtet im IP-Rechtsberater unter anderem über eine BGH-Entscheidung zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps, einem Urteil des OLG Hamm zur unzulässigen Nutzung der Weiterempfehlungsfunktion sowie das "EU-US Privacy Shield" als neue "Safe Harbor"-Vereinbarung. Drohnen - was ist erlaubt, was nicht? DigitalPHOTO berichtet Das Fachmagazin DigitalPHOTO berichtet über den Einsatz von Drohnen - und welche rechtlichen Besonderheiten man dabei beachten sollte. Dazu veröffentlichte das Magazin auch ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. - weitere Informationen dazu gibt es an dieser Stelle. |
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| | | Terhaag & Partner Rechtsanwälte | Graf-Adolf-Straße 70 | 40210 Düsseldorf Telefon: (0211) 16 888 600 | Fax: (0211) 16 888 601 | E-Mail: anwalt@aufrecht.de Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036 | Verantwortliche i.S.d. TMG: Rechtsanwälte Michael Terhaag LL.M. und Dr. Volker Herrmann |
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