BAG 25.1.2018, 8 AZR 338/16 Kein Betriebsübergang i.S.v. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel der verantwortlichen Person Ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die insoweit die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt. Hieran fehlt es, wenn ein Dritter mit Generalvollmacht des bisherigen Arbeitgebers ausschließlich für dessen Rechnung und in seinem Namen die Produktion weiterführt und die Betriebsführung übernimmt. [BAG PM Nr. 4 vom 25.1.2018] | |
| BAG 21.12.2017, 6 AZR 863/16 Zeiten vorhergehender ärztlicher Tätigkeit für andere Arbeitgeber sind bei der Einstellung nach dem TV-Ärzte Hessen uneingeschränkt zu berücksichtigen Findet auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen) vom 30.11.2006 Anwendung, sind bei der Einstellung Zeiten vorhergehender ärztlicher Tätigkeit, die bei anderen Arbeitgebern unternommen worden sind, uneingeschränkt zu berücksichtigen. Darauf, ob und welche Unterbrechungen zwischen den einzelnen Arbeitsverhältnissen liegen, kommt es nicht an. [BAG, PM Nr. 57/17 vom 21.12.2017] | |
| EuGH 20.12.2017, C-102/16 Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im Straßentransportsektor dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden Die im Straßentransportsektor tätigen Fahrer dürfen die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Ihre reduzierte wöchentliche Ruhezeit sowie ihre tägliche Ruhezeit dürfen sie hingegen unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug unternehmen. [EuGH, PM Nr. 145/17 vom 20.12.2017] | |
| Über 5.000 Verfahren wegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll hat in der Zeit vom 1.1.2017 bis zum 30.11.2017 über 5.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. 2.348 dieser Verfahren betreffen Fälle, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Die übrigen Verfahren beziehen sich auf Verstöße gegen die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit. [Bundesregierung, PM vom 21.12.2017] | |
| beA-Scheitern & erste Ergebnisse des Sicherheitsdialogs beAthon Am 26.1.2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wegen einer weiteren gravierenden Sicherheitslücke allen Anwältinnen und Anwälten empfohlen, ihre bisherige Client Security zu deaktivieren. Die beA-Problematik ist in aller Munde - angefangen mit der Warnung vor dem beA von Bergt im CRonline Blog bis hin zu Next Steps im Legal Tech Blog findet sich hier eine kleine Übersicht zu den Ereignissen, Analysen, Diskussionen und natürlich auch den Versuchen, Antworten zu finden auf die Frage, wie es mit dem beA weitergehen wird: [CRonline Blog + Legal Tech Blog] | |
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