Pilotabschluss in der Metall- und Elektroindustrie: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit Die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg haben sich am 6.2.2018 auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Danach erhalten die Beschäftigten nicht nur ab dem 1.4.2018 eine Lohnerhöhung um 4,3 Prozent, sondern auch einen Anspruch, die Arbeitszeit befristet auf bis zu 28 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate zu verkürzen. [IG Metall PM v. 6.2.2018] | |
| EuGH 20.12.2017, C-158/16 Befristet beschäftigte Arbeitnehmer müssen zur Ausübung eines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub haben wie Dauerbeschäftigte Eine Regelung, nach der befristet beschäftigte Arbeitnehmer zur Ausübung eines politischen Mandats nicht beurlaubt werden, während Dauerbeschäftigten dieses Recht zusteht, steht der Rahmenvereinbarung vom 18.3.1999 über befristetet Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 enthalten ist, entgegen. [EuGH PM Nr. 146/17 vom 20.12.2017] | |
| LAG Rheinland-Pfalz 9.11.2017, 5 Sa 314/17 Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis Arbeitgeber erfüllen den Anspruch eines Arbeitsnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses grds. auch mit einem Papier, das zweimal gefaltet wurde, um es in einem Geschäftsumschlag üblicher Größe unterzubringen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Originalzeugnis kopierfähig ist und die Knicke im Zeugnisbogen sich nicht auf den Kopien abzeichnen. [Justiz Rheinland-Pfalz online] | |
| ArbG Hamburg 18.10.2017, 16 Ca 23/17 Relativierung des Holocaust rechtfertigt fristlose Kündigung Relativiert ein Arbeitnehmer in der Betriebsöffentlichkeit den Holocaust, so kann dies gem. § 626 BGB eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die massenhaften Gaskammer-Morde im zweiten Weltkrieg in Abrede stellt und auch das Ausmaß der Judentransporte relativiert. Solche Äußerungen haben zumindest einen volkshetzenden Charakter und stören den Betriebsfrieden. Der Arbeitgeber muss sie auch nicht einmalig hinnehmen und abmahnen. Bundesverband der Arbeitsrechtler warnt vor Fachkräftemangel im Unternehmensarbeitsrecht Unternehmen bauen arbeitsrechtliche Kapazitäten ab, obwohl das Arbeitsvolumen gegenüber 2017 voraussichtlich ansteigen wird. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) unter seinen Mitgliedern. Besonders schwierig ist danach zudem die Rekrutierung dringend benötigter erfahrener Arbeitsrechtler. |