BAG 23.8.2017, 10 AZR 376/16 Weihnachtsgratifikation: Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe Räumt der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber in zulässiger Weise ein in Bezug auf die Höhe der Sonderzahlung einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. 315 BGB ein, kann er über die Höhe jeweils nach billigem Ermessen entscheiden. Ob die Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht, ist einzelfallabhängig. Allein die gleiche Bestimmung der Höhe über einen längeren Zeitraum führt nicht dazu, dass jede andere Leistungsbestimmung nicht mehr der Billigkeit entspräche. BAG 26.9.2017, 1 ABR 27/16 Örtlicher Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten Aufgabe des Betriebsrats ist es, für eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit zu sorgen. Der unternehmensbezogene Gleichbehandlungsgrundsatz betrifft allerdings nicht die innerbetriebliche, sondern die überbetriebliche Lohngerechtigkeit. Ein Mitbestimmungsrecht steht daher dem Gesamtbetriebsrat und nicht dem örtlichen Betriebsrat zu. LAG Hamm 19.9.2017, 7 TaBV 43/17 Einsichtsrecht des Betriebsrats: Bruttoentgeltlisten dürfen nicht anonymisiert bereitgestellt werden Die Bruttoentgeltlisten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG dürfen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Auch die Bestimmungen des EntgeltTranspG - insbesondere § 13 Abs. 2 und 3 - und datenschutzrechtliche Bestimmungen gebieten keine Anonymisierung. Bericht der Bundesregierung: Mehr Wegeunfälle und krankheitsbedingte Fehltage, aber weniger tödliche Arbeitsunfälle 2016 sind weniger Menschen bei Arbeits- oder Wegeunfällen tödlich verunglückt. Es gab insgesamt 85 weniger Todesfälle als 2015. Das geht aus dem Bericht zur Entwicklung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit der Bundesregierung hervor. Die Bundesregierung hat gem. § 25 Abs. 1 SGB VII den Auftrag, jährlich einen Bericht vorzulegen. [Bundesregierung online ] | |
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