Sehr geehrte Damen und Herren! Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt: Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Steiermark und das Gesetz über den Ehrenring des Landes Steiermark geändert werden Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar. Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz). Mit freundlichen Grüßen Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Verfassungsdienst 8010 Graz, Burgring 4 (0316) 877-4035; verfassungsdienst@stmk.gv.at Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an lgbl@stmk.gv.at oder besuchen Sie auch die „Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark. Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035. Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen. |