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Tourismus und Gastgewerbe Ausgabe 2 | 26.04.2017 |
Sehr geehrter Herr Do, Sie erhalten heute die neueste Ausgabe unseres Newsletters Tourismus und Gastgewerbe.
| Wir wünschen eine angenehme Lektüre Ihre IHK Berlin |
IHK INTERN Vom 2. Mai bis zum 29. Mai sind die Berliner Unternehmen zur Wahl der Vollversammlung der IHK Berlin aufgerufen. Jedes Unternehmen hat eine Stimme und kann damit seine Branchenvertreter in das „Parlament der Berliner Wirtschaft“ wählen. Insgesamt stehen 99 Sitze zur Verfügung, von denen acht von Kandidaten aus der Wahlgruppe „Freizeit- und Tourismuswirtschaft, Gastgewerbe“besetzt werden. Erstmals wird es die Möglichkeit geben, online zu wählen. Wer sicherstellen möchte, in den E-Mail-Verteiler der IHK Berlin aufgenommen zu werden, kann eine E-Mail mit Nennung des Unternehmens an wahl@berlin.ihk.de senden. mehr |
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Nachlese Branchentreff zum Wassertourismus Der 9. Erfahrungsaustausch Wassertourismus – Charterboottourismus der Industrie- und Handelskammern Berlin-Brandenburg am 21. März 2017 in Oranienburg war mal wieder sehr gut besucht. Für diejenigen, die nicht dabei sein konnten, sind die Beiträge der Referenten unter: www.ihk-potsdam.de (im Suchfeld Nr. 18383286 eingeben) einsehbar. |
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Das Institut für Handelsforschung Köln (IFH) untersuchte Berlin und 120 weitere deutsche Städte im Rahmen von Besucherbefragungen. Rund 1.000 Passanten nahmen an der Befragung in der Tauentzienstraße und am Kurfürstendamm in Berlin teil. In die Bewertung flossen Angaben zum Einzelhandelsangebot, zur öffentlichen Infrastruktur oder zur baulichen Attraktivität mit ein. Ergebnis der Studie: Die Ausstattung der Innenstädte entscheidet mit darüber, ob der Einkauf in lokalen Geschäften erfolgt und die Wertschöpfung vor Ort bleibt. Berlin bekam gute Noten in der Gesamtattraktivität und insbesondere beim Einzelhandelsangebot. Für die Initiatoren der Untersuchung IHK Berlin, AG City und Handelsverband Berlin-Brandenburg bedeuten die Ergebnisse, dass die Attraktivität städtischer Zentren – auch aus tourismuspolitischer Sicht – zu erhalten und zu steigern politische Priorität haben muss. mehr |
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NEWS und EVENTS Neue Regeln für die Leiharbeit Seit Anfang April gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in seiner geänderten Form. Im Vordergrund stehen neue Pflichten der Verleiher und Entleiher sowie neue Rechte für Leiharbeitnehmer. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei Überschreiten der neuen Überlassungshöchstdauer, bei fehlender Kennzeichnung der Überlassung im Leihvertrag oder bei Arbeitsnehmerüberlassung ohne Erlaubnis das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam ist. In diesem Fall entsteht ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Mehr lesen Sie in der aktuellen Berliner Wirtschaft. Das ebook finden Sie hier: www.ihk-berlin.de. |
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Zu gut für die Tonne!-Bundespreis – drei Berliner Unternehmen unter den Gewinnern Gleich drei Unternehmen aus der Hauptstadt haben sich beim Bundespreis „Zu gut für die Tonne“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgesetzt, der in insgesamt vier Kategorien am 5. April durch Bundesminister Christian Schmidt vergeben wurde. In der Kategorie Gastronomie gewann das Restaurant RESTLOS GLÜCKLICH, in der Kategorie Gesellschaft und Bildung hat sich die Berliner Plattform Ernährung und Bewegung e.V. mit ihrem Projekt „Lecker tafeln!“ durchgesetzt und den Förderpreis für ein innovatives Projekt in der Start- und Entwicklungsphase konnte sich das Berliner Unternehmen „Dörrwerk“ mit nach Hause nehmen. Der Bundespreis wurde vom BMEL im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ in diesem Jahr zum zweiten Mal vergeben. Rund 170 Beiträge waren eingereicht worden. Wir gratulieren den Berliner Gewinnern. |
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Regionale Gutscheinsysteme: Prüfauftrag des Bundesrats vom 31. März 2017 Die EU-Zahlungsdienstrichtlinie II soll einen einheitlichen Rechtsrahmen im EU-Binnenmarkt schaffen. Dabei geht es um Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste wie z. B. Kreditkarten- oder Mobile-Payment-Anbieter mit denen Waren und Dienstleistungen bezahlt werden. In Deutschland müssen die betroffenen, bisher kaum regulierten Zahlungsdienste eine Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorweisen. Der Erwerb dieser Lizenz ist mit umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten verbunden. Ausnahmen von diesen Pflichten sind vorgesehen, aber aus Sicht des DIHK nicht ausreichend. Grund: Auch regionale Gutscheinsysteme oder Systeme organisatorisch verbundener Unternehmen wie z. B. Franchise-Systeme können betroffen sein. Der Bundesrat hat die Bedenken des DIHK nun aufgegriffen. Er bittet den Gesetzgeber zu prüfen, ob Gutscheinsysteme mit regionaler Begrenzung oder von organisatorisch verbundenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden können, soweit der Gesamtwert der pro Jahr verkauften Gutscheine 500.000 Euro und die Anzahl der Annahmestellen 200 nicht übersteigt. Die IHK-Organisation bleibt an dem Thema dran. |
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WHAT’s NEXT? 500 Jahre Reformation – ein Ereignis, das bundesweit in Deutschland in diesem Jahr gefeiert wird. Die Berliner Gasthausmission lädt aus diesem Grund die MitarbeiterInnen in der Berliner Hotellerie und Gastronomie am 7. Mai 2017 um 18 Uhr zum Festgottesdient im Berliner Dom ein. Im Anschluss gibt es einen Empfang. Der Einritt ist kostenlos. Die Berliner Gasthausmission ist seit über 100 Jahren eine christliche Anlaufstelle für MitarbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe in der Hauptstadt. mehr |
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| Vertretungsberechtigte Präsidentin Dr. Beatrice Kramm Hauptgeschäftsführer Jan Eder USt.-IdNr.: DE 136630417 Aufsichtsbehörde Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013-0 Telefax: +49 30 9013-8455 E-Mail: post@senweb.berlin.de Sie erhalten diesen Newsletter an die Adresse newsletter@newslettercollector.com. Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern lassen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an webredaktion@berlin.ihk.de
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