Sehr geehrte Damen und Herren, eine Information für alle Mitglieder, die in der Corona-Krise Kurzarbeit in Anspruch genommen haben: Die Agentur für Arbeit plant, im April mit den sogenannten Abschlussprüfungen bzw. Schlussrechnungen bei den Betrieben zu beginnen, die nicht mehr in Kurzarbeit sind. Erste Informationen dazu finden Sie unter Punkt 7.7. in diesem Merkblatt der Arbeitsagentur. Diese kontaktiert die betroffenen Unternehmen aber auch direkt. Außerdem möchten wir Sie auf unser Webinar "Überbrückungshilfe III mit Branchenfokus Einzelhandel" hinweisen und Sie bitten, an unserer aktuellen Umfrage zur betrieblichen Ausbildung in der Pandemie teilzunehmen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden oder bislang ausgebildet haben. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Hinweise für Unternehmen und Geschäftsreisende Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt |