Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits angekündigt hat nun das Land Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am Montag in Kraft tritt. Im Zuge der Lockdown-Verlängerung will der Bund übrigens die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April verlängern. In der Frage der Corona-Testung in Unternehmen ist im Moment noch vieles unklar. Was wir wissen, ist, dass in Deutschland derzeit sieben Tests für Laien zugelassen sind. Bund und Länder hatten in ihrer Vereinbarung vom Mittwoch geschrieben, "dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen". Das Land betreibt eine Vermittlungsplattform, auf der auch Testanbieter inserieren. Wir informieren Sie, sobald wir mehr wissen. Ihre IHK Köln Aktuelles Studie der IHK Köln: Pandemie ist ernste Gefahr für Ziele der Verkehrswende Pressemeldung, 5. März 2021: ÖPNV-Nutzung droht dauerhafter Rückgang – echte Bewährungsprobe kommt erst noch Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Hinweise für Unternehmen und Geschäftsreisende Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt |