Sehr geehrte Damen und Herren, zum "Redaktionsschluss" dieses Corona-Newsletters verhandelten Bund und Länder noch über eine Verlängerung des Lockdowns. Trotzdem haben wir zwei wichtige Nachrichten für Sie: Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte müssen ab morgen, dem 23. März wie andere Einzelhandelsgeschäfte auch die 40-Quadratmeter-Regel beachten und „Click-and-Meet“ anbieten. Außerdem hat die Stadt Köln wegen der zuletzt wieder angestiegenen Infektionszahlen am 19. März eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie sieht unter anderem vor, dass Besucherinnen und Besucher von Museen und Zoos sowie diejenigen, die eine körpernahe Dienstleistung in Anspruch nehmen, einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Wer körpernahe Dienstleistungen erbringt, muss zudem selbst alle zwei Tage einen Schnell- oder Selbsttest durchführen. Die Allgemeinverfügung mit den Details finden Sie auf dieser Seite der Stadt Köln. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Hinweise für Unternehmen und Geschäftsreisende Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt Fragen & Antworten zu Schnell- und Selbsttests Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Selbsttests und -Schnelltests. |