Sehr geehrte Damen und Herren, das Land verlängert die Corona-Schutzverordnung vorerst bis zum 5. August und passt dabei die Bestimmungen an. So führt das Land unter anderem eine neue "Inzidenzstufe 0" ein, bei der ein Großteil der bestehenden Corona-Regeln aufgehoben werden soll. Diese neue Stufe soll für kreisfreie Kommunen und Kreise gelten, in denen die 7-Tage-Inzidenz mindestens fünf Tage lang unter 10 liegt. Wichtig: Unter bestimmten Voraussetzungen sind dann sogar wieder Sportveranstaltungen oder Volksfeste möglich. Auf der Internetseite des Landes finden Sie eine Aufstellung der Regelungen in den unterschiedlichen Inzidenzstufen. Die neue Verordnung gilt ab 9. Juli und wird auf dieser Seite veröffentlicht. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt Fragen & Antworten zu Schnell- und Selbsttests Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Selbsttests und -Schnelltests. Corona-Impfungen in Betrieben Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Impfungen Hinweise und Links für die Wiedereröffnung Ihres Betriebs Hier finden Sie branchenübergreifende Informationen. Hinweise für einzelne Branchen sind unten verlinkt. |