Sehr geehrte Damen und Herren,
auch heute haben wir wieder einige Neuigkeiten für Sie, sogar durchaus positive Nachrichten: So können Geschäfte, die bislang wegen ihrer Größe noch nicht wieder öffnen dürfen, ab Montag wieder Kunden empfangen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf weniger als 800 Quadratmeter reduzieren und die geforderten Hygienevorkehrungen treffen. Das hat heute NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart mitgeteilt. Die bisherige Regelung hatten die IHK Köln und die gesamte IHK-Organisation kritisiert. Lesen sollten alle Kölner Betriebe, egal ob sie schon jetzt geöffnet haben oder erst am Montag wieder loslegen dürfen, unbedingt diese Handreichung der Stadt Köln zu den Hygienevorkehrungen.
Minister Pinkwart hat heute außerdem angekündigt, mit anderen Bundesländern ein Konzept für eine schrittweise Öffnung von Betrieben im Gastgewerbe nach dem 4. Mai ausarbeiten zu wollen. Dieses soll dann auf der Konferenz von Bund und Ländern am 30. April besprochen werden - ein kleiner Hoffnungsschimmer also für diese arg gebeutelte Branche.
Für die Betriebe in der Veranstaltungsbranche ist eine solche Perspektive leider noch überhaupt nicht absehbar. Laut Pinkwart sollen für sie aber branchenspezifische Hilfsprogramme in Abstimmung mit Bund und Ländern entwickelt werden. Zu diesen drei Themenkomplexen haben wir uns heute übrigens auch in einer Pressemitteilung geäußert.
Eine weitere, wichtige Meldung: Ab Montag gilt in ganz NRW eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und im ÖPNV. Wie Unternehmen jetzt noch Masken für verschiedene Anwendungen beziehen können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Ihre IHK Köln Aktuelles Wichtigen Branchen für Attraktivität der Städte droht Kahlschlag Pressmitteilung, 22. April 2020: IHK Köln begrüßt neue Quadratmeterreglung und Aussicht auf Branchenhilfen Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben vereinbart, erste Lockerungen und Öffnungen von Geschäften zu ermöglichen. Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit IT-Sicherheit Wie sich Unternehmen bei ihren digitalen Aktivitäten schützen können. Sonderzahlungen sind in der Corona-Krise bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun steuerfrei Beihilfen und Unterstützungen gewähren. BMF-Schreiben zu weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene Der Bund hat weitere Erleichterungen ermöglicht. Handels- und Gesellschaftsrecht in Zeiten von Corona Zeitlich befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht wegen der Coronakrise Vermittlungsplattform für Schutzmasken Angebot soll Hersteller von Gesichtsmasken und Betriebe in der Corona-Krise zusammenbringen |