Sehr geehrte Damen und Herren, wie erwartet haben die Spitzen von Bund und Ländern in ihrer heutigen Videokonferenz keine umfassenderen Lockerungen beschlossen. Sieht man von wenigen Ausnahmen ab, sollen die Beschränkungen, die die regionale Wirtschaft betreffen, vorerst weiter gelten. Erst wenn sich die Auswirkungen der jüngsten Lockerungen auf die Entwicklung der Infektionszahlen besser einschätzen lassen, soll über weitere Öffnungen konkret diskutiert werden. Museen, Ausstellungen und Galerien sowie zoologische und botanische Gärten sollen ab dem 4. Mai aber wieder öffnen dürfen, wenn sie die bereits in anderen Branchen wie dem Einzelhandel eingeführten Hygienemaßnahmen praktizieren. Zumindest für Teile der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft hat dieser Tag also eine gute Nachricht gebracht. Und, nicht zu vergessen, der Kölner Zoo, den wir übrigens vor der Krise noch im Rahmen unserer Reihe „Azubi für einen Tag“ besuchen durften, darf wieder Besucher empfangen. Die bislang gültige Verordnung des Landes NRW gilt noch bis 3. Mai. Die neue Verordnung des Landes NRW wird sich von der bisherigen nur geringfügig unterscheiden und am 4. Mai in Kraft treten. Ein großer Teil der heimischen Wirtschaft darf dem Geschäft also weiterhin allenfalls sehr eingeschränkt nachgehen. Wie geht es nun weiter? In der nächsten Sitzung von Bund und Ländern, am 6. Mai, soll anhand konkreter Vorschläge über die weitere Öffnung von Schulen, Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes diskutiert werden. Die Rahmenbedingungen für Lockerungen in Gastronomie und Tourismus sollen laut der Pressemitteilung der Bundesregierung erst in der übernächsten Konferenz besprochen werden. Deren Termin steht noch nicht fest. Ministerpräsident Armin Laschet will das Thema allerdings schon am 6. Mai diskutieren. Wann wieder Großveranstaltungen möglich sein werden, sei derzeit weiterhin nicht absehbar, haben Bund und Länder außerdem mitgeteilt. Das Verbot gilt vorerst bis 31. August. Wir halten Sie auf dem Laufenden. IHK Köln Aktuelles Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben vereinbart, erste Lockerungen und Öffnungen von Geschäften zu ermöglichen. Ausbildungsstellenvermittler der IHK Köln bieten trotz Krise volle Unterstützung Pressemeldung 24. April 2020: Schülerpaket mit Ausbildungsmaterialien Wichtigen Branchen für Attraktivität der Städte droht Kahlschlag Pressmitteilung, 22. April 2020: IHK Köln begrüßt neue Quadratmeterreglung und Aussicht auf Branchenhilfen Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit Liquiditäts- und Soforthilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditäts- und Soforthilfen. Sonderzahlungen sind in der Corona-Krise bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun steuerfrei Beihilfen und Unterstützungen gewähren. Vermittlungsplattformen für Schutzmasken Angebote sollen Hersteller von Gesichtsmasken und Betriebe in der Corona-Krise zusammenbringen Häufige Fehler bei der Beantragung der Soforthilfen Mit diesen Tipps können Unternehmen und Selbständige Probleme vermeiden. Vorläufiger Verlustrücktrag für Unternehmen in der Corona-Krise So können Sie absehbare Verluste schon jetzt verrechnen lassen. |