Sehr geehrte Damen und Herren,
morgen, Mittwoch soll die Registrierungsseite für die Überbrückungshilfe freigeschaltet werden. Diese ist nur für beauftragte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Den Überblick zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite. Wenn Sie vor der Beauftragung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers erfahren wollen, ob Sie überhaupt Zuschüsse in Anspruch nehmen dürfen, können Sie das mithilfe des IHK-Überbrückungshilfe-Rechners.
Zur Abrechnung der Soforthilfe hatten wir Sie bereits in einer vorherigen Mail ins Bild gesetzt. Jetzt hat das Land auch ein Erklärvideo dazu bereitgestellt.
Abschließend noch ein Hinweis zur Mehrwertsteuer: Laut Bundesfinanzministerium kann der Leistungsempfänger bei Leistungen, die im Monat Juli 2020 erbracht werden, auch eine noch mit 19 bzw. sieben Prozent ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet und bezahlt worden ist. Ihre IHK Köln Aktuelles IHK Köln informiert zu neuen Überbrückungshilfen Pressemeldung, 7. Juli 2020: Beantragung soll ab Freitag möglich sein Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten. Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Sofortzuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe |