Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung plant, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August zu verlängern. Dafür will sie sie an einigen Stellen leicht modifizieren. Feste wie Hochzeiten sollen mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass alle Kontakte nachverfolgbar sind. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird außerdem der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Das Gesundheitsministerium muss die entsprechende Verordnung noch ausarbeiten.
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben gemeinsam beschlossen, Unternehmen bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium verlangt eigentlich, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche damit Probleme. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Abschließend noch zwei weitere Hinweise: Der Bund warnt vor gefälschten Mails und Internetseiten im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe. Wie immer bei diesen Meldungen gilt - vorsichtig sein im Netz. Und: Die Mehrwertsteuer ist nun knapp zwei Wochen reduziert. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bei der Umstellung alles beachtet haben, gehen Sie doch einfach unsere Checkliste durch. Ihre IHK Köln Aktuelles Viele interessante Angebote bei der IHK-Ausbildungshotline Pressemitteilung 13.07.2020: Kaufleute sind besonders gefragt IHK Köln erwartet von deutscher EU-Ratspräsidentschaft Stärkung des internationalen Handels Pressemeldung, 8. Juli 2020: Exportorientierte Unternehmen in der Region haben besonders unter Corona-Krise gelitten Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Sofortzuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe |