Sehr geehrte Damen und Herren, die derzeit geltende Corona-Schutzverordnung läuft mit dem heutigen Tag aus. Wie erwartet werden die Regelungen jedoch in der neuen Verordnung, die bis zum 31. August gilt, größtenteils beibehalten und nur in Nuancen verändert. Sieht man von Verkehsbetrieben ab (ein Maskenverstoß im ÖPNV wird ab sofort mit einem Bußgeld bestraft), gibt es laut Landesregierung keine Neuerungen, die Unternehmen unmittelbar betreffen. Zwei weitere Neuigkeiten: Auch in unserer Mitgliederschaft kämpfen leider Betriebe mit Zahlungsschwierigkeiten. Diese möchten wir auf unser regelmäßiges Beratungsangebot und ein Webinar zu Existenzsicherung und insolvenzrechtlichen Chancen in der Corona-Krise hinweisen.
Eine Information für Betriebe, die Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kurzarbeit einen Zuschuss gezahlt haben: Diese Zuschüsse sind nun rückwirkend steuerfrei gestellt worden.
Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld Unternehmen haben ihren Mitarbeitern in der Corona-Krise freiwillig Zuschüsse gezahlt. Diese sind jetzt rückwirkend steuerfrei. Insolvenzrecht Wir unterstützen Mitglieder, die in finanzielle Krise geraten oder bereits insolvent sind, sowie Gläubiger insolventer Unternehmen |