Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen Mitte Juli das Abrechnungsverfahren zur Soforthilfe unterbrochen hatte, hat die Landesregierung nun die Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt. Die Soforthilfeempfänger sollen ab Anfang/Mitte Oktober angeschrieben werden. Auch diejenigen, die bereits kontaktiert worden sind oder sogar bereits Zuschüsse zurückgezahlt haben, werden erneut angeschrieben. Laut Landeswirtschaftsminister sind für das neue Verfahren mehrere Erleichterungen für die Zuschussempfänger vorgesehen. Welche das sind, erfahren Sie auf unserer Internetseite. Eine erste Einordnung unserer Präsidentin finden Sie hier. Der Europäische Rat hat sich derweil auf einheitliche Standards beim Gesundheitsschutz im grenzüberschreitenden Reiseverkehr verständigt. Sie sollen helfen, das Vertrauen der Reisenden in den Öffentlichen Personenverkehr wieder zu stärken. Zuletzt noch ein Link zum neuen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ des Bundes, der allerdings nur großen Unternehmen oder aus Sicht des Bundes besonders wichtigen offensteht. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung Ihres Unternehmens in der Corona-Krise haben, steht Ihnen übrigens weiterhin unser IHK-Service Finanzierung zur Verfügung. Ihre IHK Köln Aktuelles IHK Köln: Neuerungen bei Soforthilfe-Abrechnung Pressemeldung, 19. August 2020: Anstieg der Corona-Infektionszahlen ist Gefahr für regionale Wirtschaft Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld Viele Unternehmen haben in der Corona-Krise freiwillig Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld gezahlt. Diese sind jetzt steuerfrei. Insolvenzrecht Wir unterstützen Mitglieder, die in finanzielle Krise geraten oder bereits insolvent sind, sowie Gläubiger insolventer Unternehmen |