Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gültigkeit der Corona-Schutzverordnung von Anfang September um zwei Wochen bis einschließlich 30. September verlängert. Änderungen gibt es nur bei Sportveranstaltungen. Ab dem 16. September sind bei Sportveranstaltungen wieder mehr als 300 Zuschauer zugelassen. Voraussetzung ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte.
Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Insolvenzrecht Wir unterstützen Mitglieder, die in finanzielle Krise geraten oder bereits insolvent sind, sowie Gläubiger insolventer Unternehmen Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben umfangreiche Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen beschlossen. Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Aus- und Einreisebestimmungen |