Sehr geehrte Damen und Herren,
die jüngste Vereinbarung von Bund und Ländern zu einem Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten sowie Kölns neuer Status als ein solches haben in unserer Mitgliederschaft für teils große Verunsicherung gesorgt. Wie der neue Rahmen genau umgesetzt werden soll, ist noch nicht klar, fest steht aber, dass neue Belastungen für viele Unternehmen drohen. In der nächsten Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch werden die Pläne womöglich noch abgemildert. Dafür will sich u.a. die nordrhein-westfälische Landesregierung einsetzen.
Was für NRW in Sachen Risikogebiete gilt, können Sie auf den Seiten des Landes nachlesen. Wenn Sie in ein anderes Bundesland reisen, gelten jedoch leider womöglich andere Regeln. Beim Bundesgesundheitsministerium finden Sie Links zu den jeweils zuständigen Stellen. Sehr anschaulich ist indes diese Übersicht, die die Stadt Köln entworfen hat. Alle, die sich in der Stadt auf das Coronavirus testen lassen möchten, können hier nachlesen, wo das unter welchen Umständen möglich ist. Hinweise zu Geschäftsreisen ins Ausland finden Sie weiterhin auf dieser Seite.
Ihre IHK Köln Aktuelles Große Verunsicherung bei Unternehmen wegen Reisebeschränkungen Pressemeldung 12.10.2020: Kritik an unverständlichen Regelungen Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Insolvenzrecht Wir unterstützen Mitglieder, die in finanzielle Krise geraten oder bereits insolvent sind, sowie Gläubiger insolventer Unternehmen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Aktualisierte Corona-Schutzverordnung für Köln und die Region Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück nach Deutschland zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen |