Sehr geehrte Damen und Herren, uns hat heute eine wichtige Nachricht für den stationären Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen erreicht: Die angedachten verkaufsoffenen Sonntage (29. November, 6., 13. und 20. Dezember sowie am 3. Januar 2021) können nicht stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen einen entsprechenden Passus in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung stattgegeben. Das Land hatte die geplante Sonntagsöffnung in der Verordnung mit einer Entzerrung der Besucherströme begründet. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier veröffentlicht worden. Vieles, was sich derzeit zuträgt, erinnert an den ersten Lockdown. Wie im Frühjahr empfiehlt jetzt auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen seinen Mitgliedern, den Krankenkassen, von der Krise stark betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge für den Ist-Monat November 2020 zu stunden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Betriebe wegen des Teil-Lockdowns in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und erhebliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Außerdem müssen die betroffenen Unternehmen die angekündigten Wirtschaftshilfen zwar beantragt, diese jedoch noch nicht erhalten haben. Genaueres erfahren Sie in diesem Informationsblatt des Verbands. Einen Vordruck für den entsprechenden Antrag stellt dieser auch zur Verfügung. Schließlich noch ein Online-Veranstaltungstipp: Auf dem IT-Sicherheitstag der IHKs in NRW geht es am 2. Dezember einen Tag lang um verschiedene Aspekte der Datensicherheit von Unternehmen. Sie können kostenlos dabei sein. Ihre IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote |