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Presseinformation 11.05.2020 Gerecht, einfach und verständlich: âHessen möchte die Grundsteuer mit einem eigenen Modell neu berechnen.âFinanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung in Hessen vor.portraitfoto_finanzminister_michael_boddenberg.jpgHessens Finanzminister Michael Boddenberg.© Thomas Lohnes âGerecht, einfach und verständlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anfällt als in weniger guten. Einfach, da sie für Bürger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verständlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese für die Kommunen so wichtige Steuer berechnet wird. Dieser Dreiklang ist mit unserem Flächen-Faktor-Verfahren möglich â und er ist auch für andere Länder ein möglicher Weg. Ich habe daher meine Länderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und angeboten, sich am Hessen-Modell zu beteiligen. Denn dieses bietet den Spielraum, um die Parameter den individuellen Strukturen im Land anzupassenâ, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. âDie notwendige Neuregelung der Grundsteuer sehe ich als Chance zur Steuervereinfachung. Diese Gelegenheit sollten wir ergreifen. Durchschnittlich etwa 400 Euro Grundsteuer im Jahr je Grundstück rechtfertigen keinen überhohen Aufwand durch komplizierte Regelungen, wenn gerecht auch einfach, transparent und verständlich geht. Das ist mit dem Hessen-Modell gewährleistet.â Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen strebt deshalb â wie andere Länder auch â eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Dies ermöglicht die Ende 2019 erfolgte Grundgesetzänderung. âWir knüpfen mit den jetzt vorgelegten Eckpunkten an das Flächenmodell an, das bereits 2010 von Hessen und anderen Ländern als Vorschlag erarbeitet worden war. Ergänzend nehmen wir nun die Lage als Kriterium hinzu, denn neben den FlächengröÃen spielt auch die Lage eine Rolle dabei, in welchem Umfang die Grundstücksnutzer von kommunaler Infrastruktur profitieren können. Mit einem einfachen Faktorverfahren wird das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert, je nachdem, wie sich die Lagequalität des betreffenden Grundstücks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstelltâ, erläuterte Finanzminister Boddenberg die Grundzüge des Hessen-Modells. âEinfache Lagen werden gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. Beides aber mit AugenmaÃ.â Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führt es zu gleichen Ergebnissen wie das Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom kommunalen Durchschnitt der Bodenwerte in stärkerem MaÃe ab, führt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. âAuf ein Grundstück in einer guten Lage entfällt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer mäÃigen Lage. Das ist gerecht. Durch den Bezug zum Durchschnittsbodenwert der jeweiligen Gemeinde findet eine angemessene Differenzierung sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen statt. Das Abstellen auf den Zonenwert stellt dabei sicher, dass auch innerhalb sehr heterogener Stadtteile eine die tatsächlichen Verhältnisse abbildende Differenzierung auch bei der Grundsteuer gelingtâ, sagte Boddenberg. âWir schieÃen dabei aber nicht über das Ziel hinaus. Wenn die Unterschiede der Bodenwerte in Metropolen wie Frankfurt exorbitant ausfallen, dämpft unser Faktor dies für Zwecke der Grundsteuer. Auch dies ist gerecht, denn ein Vielfaches beim Bodenwert bedeutet nicht, dass die kommunale Infrastruktur im gleichen Ausmaà besser ist.â âJedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungsänderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortführung der Einheitswerte über 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber dafür, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugehtâ, betonte Boddenberg. âUnser Modell ist zudem verständlich und einfach zu handhaben. Es kommt mit drei einfachen Angaben in der Steuererklärung aus: Grundstücksfläche, Gebäudefläche âWohnenâ, Gebäudefläche âNicht-Wohnenâ. Einfacher geht es wohl kaum. Beim Bundesmodell sind bis zu neun Angaben fälligâ, sagte Finanzminister Boddenberg. âWir können ansonsten auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen. Die Zonenwerte für die Faktorberechnung können in Hessen automatisch per IT zugespielt werden. Das erleichtert die Neubewertung ungemein, schlieÃlich geht es um die Aktualisierung der Daten zu Millionen von Grundstücken.â Hessen möchte in seinem Grundsteuergesetz auch eine Regelung zur Grundsteuer C aufnehmen, die es den Gemeinden ermöglicht, für baureife Grundstücke per gesondertem Hebesatz eine höhere Grundsteuer zu erheben, als für die übrigen Grundstücke. Ergänzend zur Bundesregelung soll die hessische Regelung die Möglichkeit vorsehen, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen, wobei eine Höchstgrenze gelten soll. Wie die anderen Länder voraussichtlich auch, wird Hessen die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen. Die Grundsteuer A gilt als âGewerbesteuer der Land- und Forstwirteâ und ist heute wie künftig ertragswertorientiert ausgestaltet. Dies spricht für eine bundeseinheitliche Regelung. AbschlieÃend sagte Finanzminister Michael Boddenberg: âDas Hessen-Modell ist gerecht, verständlich und einfach. Die Lage eines Grundstücks entscheidet mit über die Höhe der Grundsteuer. Aufwand und Nutzen dieser grundlegenden Neuordnung stehen im richtigen Verhältnis. Ich würde mich freuen, wenn andere Bundesländer dies auch so sehen.â Hessen wartet nun die Rückmeldungen der anderen Bundesländer zu den vorgelegten Eckpunkten ab und hofft auf weitere Mitstreiter. AnschlieÃend wird das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet. Wenn Sie diesen E-Mail-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte hier ab. | ||
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