| | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes: BGH: Verhältnis der §§ 18 und 31 VersAusglG zueinander) Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG). BGH, Beschl. v. 22.3.2017 - XII ZB 385/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Anwaltliches Vertrauen auf fristgemäße Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (im Anschluss an BGH v. 23.3.2006 - IX ZB 56/05, AnwBl 2006, 491 und BGH v. 12.7.1961 - I ZB 2/61, VersR 1961, 923). BGH, Beschl. v. 29.3.2017 - XII ZB 567/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Kein Verweis in den Wertausgleich nach der Scheidung wegen der sog. Startgutschriftenproblematik Der Ausgleich eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes kann nicht deshalb wegen fehlender Ausgleichsreife nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG in den Wertausgleich nach der Scheidung verwiesen werden, weil dieses Anrecht auf einer unter Verstoß gegen Verfassungsrecht ermittelten und daher unverbindlichen Startgutschrift für rentenferne Versicherte beruht. BGH, Beschl. v. 22.3.2017 - XII ZB 626/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Erforderliche Feststellungen zur Frage des Betreuungsbedarfs Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (im Anschluss an BGH v. 15.2.2017 - XII ZB 510/16, juris und BGH v. 6.7.2016 - XII ZB 131/16, FamRZ 2016, 1668). BGH, Beschl. v. 22.3.2017 - XII ZB 260/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Beschwerderecht des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen Das dem Verfahrenspfleger nach § 335 Abs. 2 FamFG eingeräumte Beschwerderecht umfasst nicht die Antragsbefugnis nach § 62 FamFG (im Anschluss an BGH v. 15.2.2012 - XII ZB 389/11, FamRZ 2012, 619 = FamRZ 2012, 619). BGH, Beschl. v. 22.3.2017 - XII ZB 460/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringung für mehr als ein Jahr a) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Unterbringungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an BGH v. 15.6.2016 - XII ZB 581/15, FamRZ 2016, 1446). b) § 319 Abs. 4 FamFG schließt die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, nicht völlig aus. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (im Anschluss an BGH v. 2.3.2016 - XII ZB 258/15, FamRZ 2016, 804). c) Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll (im Anschluss an BGH v. 6.4.2016 - XII ZB 575/15, FamRZ 2016, 1063). BGH, Beschl. v. 22.3.2017 - XII ZB 358/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. FamRB-Abonnenten haben auch über das Berater-Modul Familienrecht Zugriff auf die Volltexte der vorgestellten Entscheidungen und zudem auf die umfassende FamRB-Datenbank mit weiteren Entscheidungen, Gesetzen und hochwertiger Praktikerliteratur sowie das vollständige FamRB-Archiv seit 2002. Gehen Sie hierzu auf die FamRB-Webseite und loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten ein. Klicken Sie hier, um zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe zu gelangen. | | |