Ab 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft: Durch sie gelten dann für alle EU-Länder die gleichen Datenschutzstandards. Sie denken, Sie sind nicht betroffen? Doch, auch Sie müssen sich wahrscheinlich umstellen müssen! Einzelunternehmer, Firmen oder Behörden - alle, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, sind berührt: Vom Klempner, der eine Kundenkartei besitzt, über das Hotel mit Onlineauftritt bis hin zur Künstlerin, die ab und an einen Newsletter versendet… Mit der ‚neuen‘ EU-Datenschutzgrundverordnung wird der bisherige Schutz von personenbezogenen Daten fortgeführt, aber nochmals ‚verschärft‘, indem datenschutzrelevante Prozesse weitaus nachdrücklicher dokumentiert werden müssen. Drei Schritte gibt es hier zu befolgen: Schritt 1 Unternehmen oder Unternehmer müssen identifizieren, in welchen Bereichen bei ihnen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Schritt 2 Es muss geklärt werden, ob diese Datenverarbeitungsabläufe rechtens sind: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann erlaubt, wenn es dazu einen Rechtfertigungsgrund gibt: Darunter fallen z.B. die Speicherung einer E-Mailanschrift zum Versand eines Newsletters, um diesen (nach Einwilligung der Betroffenen) überhaupt versenden zu können. Oder das Speichern einer Anschrift, um beim Onlinekauf das erworbene Produkt überhaupt versenden zu können. Schritt 3 Neue Dokumentations- und Informationspflichten der DSGVO sind zu beachten und umzusetzen. Nicola Straub aus dem internetgarden-Netzwerk hat für Shopanbieter, Deutschlands großem Onlineportal für E-Commerce, für Sie einen Artikel hierzu geschrieben: Machen Sie sich rechtzeitig fit! Am 29. März gibt es sogar ein kostenfreies 15 Minuten-Minuten-Seminar zur Einführung!
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