| Newsletter | Denn Karriere ist kein Zufall |
|
aktuell sorgt das Corona-Virus nicht nur für Börsenabstürze, 'Hamsterkäufe' und Schulschließungen, sondern auch dafür, dass Studenten nicht zu ihren Examina antreten dürfen. Dennoch muss das Leben weiter gehen. Die Karriere legt keine Pause ein. Nachdem der Frauenanteil bei Partnerschaften in Anwaltskanzleien in der Regel längst nicht 50% erreicht hat, sind Förderprogramme conditio sine qua non. Für Juristinnen bietet die internationale Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie Entwicklungsprogramme für einzelne Karrierestufen an, wie das Sponsorship Program und das Career Guidance Scheme. | Viel Spaß bei der Lektüre!
| Ihr Karriere-Jura Team |
Anwältinnen im Fokus Für Juristinnen bietet Baker McKenzie spezielle Entwicklungsprogramme für einzelne Karrierestufen an, wie das Sponsorship Program und das Career Guidance Scheme. Nadine Neumeier LL.M. und Julia Braun LL.M., beide Anwältinnen der Kanzlei, geben aus erster Hand Einblick in die Programme: Sie berichten über ihre persönlichen Erfahrungen, die sie mit den Programmen gesammelt haben.
Weiterlesen |
Cum-Ex Ermittlungen schlagen durch auf MandatsbeziehungenBei der Hauptversammlung von Infineon wurde die Verwicklung von Freshfields in den Cum-Ex-Skandal zum Thema gemacht. Vorstandschef Dr. Reinhard Ploss und Vorstand Dr. Sven Schneider hatten im vergangenen Jahr eine milliardenschwere Übernahme an Freshfields Bruckhaus Deringer beauftragt. Laut dem Infineon-Aktionär Jakob Ziemes könnten sie dabei gegen den Code of Conduct und den Code of Ethics des Technologiekonzerns Infineon verstoßen haben. Begründet wird dies damit, dass Dr. Ploss und Dr. Schneider sich über die Business Conduct Guidelines des Unternehmens hinweggesetzt haben, indem sie Freshfields als Rechtsberater für die größte Übernahme in der Unternehmensgeschichte beauftragt haben. Der Vorstand hätte jedoch darüber informiert sein müssen, dass Ermittlungen in Sachen Cum-Ex gegen Freshfields laufen und daher keine Geschäftsbeziehungen einzugehen waren. Daher sei die Entlastung zu verweigern. Jedoch habe es nach den Maßstäben der Business Conduct Guideline keine Gründe gegeben, warum von einer Mandatierung abgesehen werden sollte, so die Gegenargumente. Lesen Sie hier mehr über die Mandatierung der Kanzlei. | |
Kein Examen mit "Schniefnase"Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Corona-Infizierten wurde in Berlin für die schriftliche Prüfung des zweiten Staatsexamens eine strenge Regelung getroffen: Wer schnieft, muss nach Hause. Die Ansteckungsgefahr rechtfertige zwar noch keinen Abbruch der Examen, jedoch genüge der äußere Eindruck einer möglichen Infektion, um einen Studenten von der Teilnahme an der Prüfung auszuschließen. Lesen Sie hier mehr über die weiteren Folgen des Corona-Virus für die Prüflinge. | |
Dr. von Göler Anwaltskommentare: Eine gute Ergänzung zum PalandtDer BGB Kommentar ´Palandt´ ist der bekannteste Kommentar unter Juristen. Mit einer jährlichen Auflage von ca. 100.000 ist der Palandt Marktführer. Leider stammen die Kommentierungen fast ausschließlich von Staatsjuristen. Die Dr. von Göler Anwaltskommentare veröffentlichen dem gegenüber die Sicht der Anwaltschaft. Der Kommentar kann im Gegensatz zum Palandt auch von Rechtslaien bzw. nichtjuristischen Mandanten genutzt werden. Mit einer Leserschaft von über 1,5 Millionen Lesern seit Veröffentlichung 2015 kann der Online-Kommentar dem Palandt seine Marktposition im Hinblick auf die Verbreitung gut streitig machen. Zudem ist der Online-Kommentar gratis einsehbar. Die Dr. von Göler Anwaltskommentare sind die digitale Zukunft mit Rechtsinformationen für Alle.
|
Wenn ein Spaßvogel über Bewerbungen entscheidetDie Qualität von Bewerbungsverfahren hat durch die Start-Ups, aber auch durch die vielen Online-Bewerbungen abgenommen. Ausgewertet werden Bewerber teilweise nach Algorithmen, welche unter keinen Umständen die Einschätzungsfähigkeit oder Menschenkenntnis einer Person ersetzen können. Doch diese Strategie zieht auch gravierende Folgen mit sich. Lesen Sie mehr in der Glosse von Georg Sieber. | | Vom Bezug des Newsletters abmelden. | | Karriere-Jura GmbH Maximilianstraße 35a 80539 München Deutschland Tel.: +49 - (0)89 - 820 859-50 Fax: +49 - (0)89 - 820 859-59 E-Mail: info@karriere-jura.de |
| Herausgeberin: Dr. iur. Sabine v. Göler HRB 140462 AG München, USt.-IdNr. DE212331670, Geschäftsführer Dr. iur. Sabine v. Göler, M.L.E., Thomas v. Göler, Dipl.-Kfm. | |