Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung bei Wohnungsverkauf Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht |
Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht | 27.03.2018 | Sehr geehrter Herr Prof. Do, der BGH hat die Voraussetzungen der Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung bei Verkauf der Wohnung an eine Personengesellschaft oder mehrere Erwerber konkretisiert. Er hat entschieden, dass die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1 i.V.m. Abs. 1a S. 1 BGB lediglich erfordert, dass die in § 577a Abs. 1a BGB genannten Voraussetzungen vorliegen, nämlich die Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft nach Überlassung an den Mieter. Nicht erforderlich ist, dass der Erwerber zusätzlich die Absicht hat, den vermieteten Wohnraum in Wohnungseigentum umzuwandeln (§ 577a Abs. 1 BGB). Viel Nutzen bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihre MietRB-Redaktion Elke Schlüter Rechtsanwältin | | |
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| MELDUNGEN | Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken? | | Kündigungsbeschränkung gem. § 577a Abs. 1a S. 1 BGB erfordert keine beabsichtigte Wohnungsumwandlung | | Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft | | Fehlende Vereinbarung der Wohnfläche im Mietvertrag wird nicht nachträglich durch Angabe im Mieterhöhungsverlangen geschlossen | | Wann ist eine Küche eine integrierte Küche? |
| | AUS DEM HEFT | Die Schriftformheilungsklausel ist tot - Was nun? (MietRB 2018, 88) |
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BGH 23.3.2018, V ZR 307/16 | Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken? | | Die Teileigentümer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass der professionelle Charakter einer derartigen Anlage erhalten bleibt, um Konflikte, die durch eine in der Teilungserklärung nicht angelegte gemischte Nutzung hervorgerufen werden können, von vornherein zu vermeiden. Es kann davon ausgegangen werden, dass berechtigte Anpassungsbegehren erst in der Gemeinschaftsordnung umgesetzt werden müssen, damit klar und eindeutig ist, welche Vereinbarungen für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten. | [BGH PM Nr. 61 vom 23.3.2018] | | | BGH 21.3.2018, VIII ZR 104/17 | Kündigungsbeschränkung gem. § 577a Abs. 1a S. 1 BGB erfordert keine beabsichtigte Wohnungsumwandlung | | Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1 i.V.m. Abs. 1a S. 1 BGB erfordert nicht, dass über die im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft nach Überlassung an den Mieter - hinaus zumindest die Absicht des Erwerbers besteht, den vermieteten Wohnraum in Wohnungseigentum umzuwandeln. | [BGH PM Nr. 60 vom 21.3.2018] | | | BGH 16.3.2018, V ZR 276/16 | Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft | | Bei Sanierungsmaßnahmen durch einen Wohnungseigentümer, die der üblichen Instandsetzung oder der Modernisierung des Sondereigentums dienen, kann im Grundsatz ein verbessertes Schallschutzniveau nicht beansprucht werden. Um eine solche typische Sanierungsmaßnahme handelt es sich in aller Regel auch dann, wenn bei der Sanierung eines vorhandenen Badezimmers in den Estrich eingegriffen wird. | [BGH PM Nr. 53 vom 16.3.2018] | | | AG Frankfurt a.M. 31.8.2017, 33 C 864/17 (26) | Fehlende Vereinbarung der Wohnfläche im Mietvertrag wird nicht nachträglich durch Angabe im Mieterhöhungsverlangen geschlossen | | Errechnet der Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufgrund einer falschen Quadratmeterzahl - ohne dass eine Fläche im Mietvertrag vereinbart war - eine fehlerhafte Miete, löst dies allein keine Gewährleistungsfolgen aus, den die Mieterhöhungserklärung ändert nur den Betrag der Mietzahlungsverpflichtung. In solchen Fällen kann eine Anpassung mit Hilfe der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorgenommen werden. Der Mieter kann dann den sich auf die zu große Fläche beziehenden Teil seiner Zustimmung zurückfordern. | AG Frankfurt a.M. 8.2.2018, 33 C 2877/17 | Wann ist eine Küche eine integrierte Küche? | | Dass eine Küche an zwei Stellen ohne Tür frei zugänglich ist, macht sie nicht zu einer integrierten Küche i.S.d. Mietspiegels der Stadt Frankfurt a.M. für das Jahr 2016. Der Zuschlag ist nur gerechtfertigt, wenn der Küchenbereich Teil eines Wohnraums ist oder zusammen mit dem Wohnraum eine räumliche Einheit bildet. | [Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank] | | |
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Die Schriftformheilungsklausel ist tot - Was nun? (MietRB 2018, 88) Beiträge für die Beratungspraxis von RA Jochen Hoffmann Mit seinem Urteil vom 27.9.2017 (BGH v. 27.9.2017 - XII ZR 114/16, MietRB 2017, 341 = MDR 2017, 1351) machte der BGH alle Versuche der Vertragspraxis zunichte, den oft dramatischen Folgen von Schriftformfehlern entgegenzuwirken. Er entschied, dass Klauseln unwirksam sind, die es den Parteien eines Mietvertrages verwehren, ihre (vorzeitige) Kündigung auf eine Verletzung des Schriftformgebots gem. § 550 BGB zu stützen. Mit diesem Beitrag soll beleuchtet werden, welche Folgen diese einschneidende Entscheidung haben wird. | |
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