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  Alle 14 Tage - Alles Wichtige aus dem Mietrecht 24.10.2017  
 

  Sehr geehrter Herr Prof. Do,
willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Entscheidungen und Meldungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.


Ihre MietRB-Redaktion
Elke Schlüter
Rechtsanwältin

PS: Hinweisen möchte ich auch auf die Online-Seminare von RA Hans Christian Schwenker zum Thema "Reform des Bauvertragsrechts: Das ändert sich zum 1.1.2018" am 20.11.2017 und 15.12.2017 - Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO inklusive. Alle Informationen finden Sie hier.

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Meldungen:

Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
 
Fristlose Kündigung: Unvollständige Nachzahlung reicht auch weiterhin nicht aus
 
Preisgebundener Wohnraum: Einseitiger Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel ist möglich
 
Nutzungswertersatzanspruch nach berechtigtem Rücktritt wird nicht durch rechtskräftige Entscheidung im Vorprozess über andere Ansprüche aus demselben Sachverhalt präkludiert
 
Gemeinsame Grenzwand: Eigentümer haftet für Versäumnisse seines Bauunternehmers nach Abriss
 
Kaufhaus in Einkaufspassage darf Räumungsverkauf durchführen
 
 
     
 

Blog:

Nachbarliches Gespür für Schnee? Kann Ärger schaffen! (RA Frank-Georg Pfeifer)
 
 
     
 

Aus der Redaktion

Neues vom MietRB
 
 
   


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BVerwG 18.10.2017, 4 C 5.16 u.a.:

Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

Gemeinden dürfen Sondergebiete festsetzen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn diese Nutzungen "unter einem Dach" ausgeübt werden.
[BVerwG PM Nr. 69 vom 18.10.2017]

BGH 27.9.2017, VIII ZR 193/16:

Fristlose Kündigung: Unvollständige Nachzahlung reicht auch weiterhin nicht aus

Ist durch Auflauf eines Zahlungsrückstands des Mieters in der in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a oder Buchst. b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach § 543 Abs. 2 S. 2 BGB nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen. Bei der Beurteilung, ob der Zahlungsrückstand des Mieters die Miete für einen Monat übersteigt, ist nicht auf die (berechtigterweise) geminderte Miete, sondern auf die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete abzustellen.
[BGH online]

BGH 20.9.2017, VIII ZR 250/16:

Preisgebundener Wohnraum: Einseitiger Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel ist möglich

Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gem. § 10 Abs. 1 S. 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 S. 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist. Er ist dann auch nicht verpflichtet, dem Mieter vor dem Erhöhungsverlangen eine wirksame Abwälzungsklausel anzubieten oder ein entsprechendes Angebot des Mieters anzunehmen.
[BGH online]

BGH 30.6.2017, V ZR 134/16:

Nutzungswertersatzanspruch nach berechtigtem Rücktritt wird nicht durch rechtskräftige Entscheidung im Vorprozess über andere Ansprüche aus demselben Sachverhalt präkludiert

Die erstmalige Geltendmachung von selbständigen Ansprüchen des Beklagten (hier: Nutzungswertersatzanspruch) aus demselben Sachverhalt wird nicht durch die rechtskräftige Entscheidung über die Ansprüche des Klägers (hier: Kaufpreisrückzahlungsanspruch) im Vorprozess präkludiert. Bei der Berechnung des nach § 346 Abs. 2 S. 1 BGB geschuldeten Wertersatzes für die gezogenen Nutzungen ist bei einem gegenseitigen Vertrag wie dem Kaufvertrag die Gegenleistung maßgeblich.
[BGH online]

OLG Hamm 3.7.2017, 5 U 104/16:

Gemeinsame Grenzwand: Eigentümer haftet für Versäumnisse seines Bauunternehmers nach Abriss

Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbar der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. Versäumt dies der vom Eigentümer beauftragte Bauunternehmer, kann der Eigentümer dem Nachbarn zum Schadensersatz verpflichtet sein und nach den Vorschriften des Schuldrechts für ein Verschulden des Bauunternehmers einzustehen zu haben.
[OLG Hamm PM vom 12.10.2017]

KG Berlin 16.10.2017, 8 U 135/17:

Kaufhaus in Einkaufspassage darf Räumungsverkauf durchführen

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Mieterin von Einkaufsflächen in einem Neuköllner Einkaufszentrum einen Räumungsverkauf durchführen darf. Sie muss die Einkaufsflächen nicht dauerhaft offenhalten.
[KG Berlin PM Nr. 63 vom 16.10.2017]

Blog

Nachbarliches Gespür für Schnee? Kann Ärger schaffen! (RA Frank-Georg Pfeifer)

Diese Erfahrung machte ein Münchener Hauseigentümer. Und das kam so: Kläger und Beklagter sind Eigentümer zweier Grundstücke, getrennt werden sie durch einen Maschendrahtzaun. Per Anwaltsschreiben erhielt der spätere Beklagte eine Abmahnung.
 
   
 
  Neues vom MietRB:

Neues vom MietRB

Am 5. November 2017 erscheint die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 11/2017). Lesen Sie darin neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.:

Institutsdirektor Hartmut Glenk
Mietsicherheiten - Streitfragen: Art, Umfang, rechtswidrige Verwendung
Bei Abschluss des Mietvertrages kommt der Absicherung von vermieterseitigen Forderungen hohe Bedeutung zu. Im Wohnraummietrecht unterliegen Vereinbarungen zur Mietkaution engen gesetzlichen Voraussetzungen. Probleme bereiten in der Praxis die falsche Anlage von Geldkautionen durch den Vermieter, die Hereinnahme von Bürgschaften und die Bewertung von Sachen und Rechten als Sicherheit. Zu Auseinandersetzungen kommt es, wenn der Vermieter die Kaution während des Mietverhältnisses zweckentfremdet. Der Verfasser liefert einen zuverlässigen Abriss der schwierigen Thematik, benennt die Streitpunkte und bietet dem Mietrechtspraktiker Lösungsansätze unter Berücksichtigung der wegweisenden Rechtsprechung.

RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
Mietrechtliche Folgen von Flächenabweichungen - Teil 2
Um Angaben zur Wohnungsgröße in Mietverträgen wird viel gestritten. Das verwundert auch nicht, denn sie sind Basis für eine qm-gestützte Miete, sowie für die Abrechnung von Betriebskosten, wenn als Verteilungsmaßstab der Flächenschlüssel gilt, sei es, dass er im Mietvertrag so bewusst ausgewählt worden ist, sei es, dass er als gesetzliche Grundform des Verteilungsschlüssels anzuwenden ist. Stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass die Flächenangaben nicht stimmen, geht es um Rückzahlungsansprüche in Bezug auf schon geleistete Mietanteile, um Mietminderungen für die Zukunft und um die Anfechtung von bisherigen Betriebskostenabrechnungen. Flächendefizite lösen überdies Gewährleistungsprobleme aus.

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