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Sehr geehrter Herr Do, das Coronavirus bestimmt auch weiterhin das Leben der Menschen weltweit. Nach dem Lockdown gibt es mittlerweile zwar einige Lockerungen und wir freuen uns wieder zum Regelfahrplan zurückzukehren (mehr dazu siehe unten), doch diese Schritte sollten nicht dazu führen, leichtsinnig zu werden. Denn solange es kein wirksames Mittel gegen das Virus gibt, sind Vorsicht und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, die trotz Lockerungen auch weiterhin gelten, das oberste Gebot. Auch bei uns hat die Gesundheit sowohl unserer Fahrgäste als auch unserer Mitarbeitenden höchste Priorität. Deshalb halten auch Sie sich bitte an die Regeln. Wir tun es auch. Passen Sie auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund. Ihre SBB GmbH |
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| Maskenpflicht in Baden-Württemberg
Seit dem 27. April ist in Baden-Württemberg das Tragen von Gesichtsmasken Pflicht. Dies ist als zusätzliches Instrument gedacht, um die Verbreitung des Virus auch bei leichten Lockerungen der Maßnahmen zu verlangsamen. Laut Landes-Verordnung müssen Personen ab sechs Jahren im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie an Bahn- und Bussteigen und in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Tragepflicht gilt also auch in unseren Zügen auf den Abschnitten auf deutschem Gebiet. Gleiches gilt auch für Fahrten im Gelegenheitsverkehr, etwa Taxifahrten oder privat organisierten Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte.
Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sie gilt auch nicht, wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt, etwa für Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Acrylglasscheibe arbeiten.
Als Gesichtsmasken eignen sich nicht-medizinische Alltagsmasken (Mund-Nasen-Schutz) oder entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen (Community-Maske), aber auch Schals und Tücher aus festem Stoff, um Mund und Nase zu bedecken, Strick- und Häkelschals oder Motorradhelme hingegen nicht. Wer ohne Gesichtsmaske angetroffen wird, dem droht ab dem 4. Mai ein Bußgeld.
Neben der Maskenpflicht gelten auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln: Gehen Sie auf Abstand: Dieser sollte mindestens 1,50 Meter betragen, in der Schweiz 2,00 MeterVermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 bis 30 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife.Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Einmal-Taschentuch, das Sie anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen.Weitere Verhaltenstipps: Nutzen Sie die Nebenverkehrszeiten, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben und betätigen Sie, außer bei den Bedarfshalten, nicht die Türtaster. Die Türen werden derzeit zentralgeöffnet. Mehr Infos unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/
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| seehas Ab dem 4. Mai wird der seehas wieder nach dem Regelfahrplan fahren. Aufgrund einer Baustelle zwischen Radolfzell und Allensbach verkehrt der seehas vom 4. bis 17. Mai nur zwischen Engen und Radolfzell wie gewohnt. Zwischen Radolfzell und Allensbach ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Zwischen Allensbach und Konstanz pendelt dann ein „seehas-Shuttle“ mit abweichenden und auf den SEV abgestimmten Fahrtzeiten. Trinationale S-Bahn Basel – Linien S5 und S6 Die Linien S5 und S6 verkehren ab dem 4. Mai wieder nach regulärem Fahrplan. Aufgrund einer behördlichen Anordnung entfallen aber weiterhin bis auf weiteres die Halte Riehen und Riehen-Niederholz. S-Bahn Schaffhausen
Die S-Bahnen im Klettgau fahren weiterhin bis zum 10. Mai gemäß dem Sonderfahrplan und aufgrund der Anordnung der deutschen Bundespolizei nur zwischen Schaffhausen und Wilchingen-Hallau. Trasadingen wird mit der Buslinie 27 der VBSH bedient. Ab dem 11. Mai tritt zwischen Schaffhausen udn Wilchingen-Hallau der Regelfahrplan wieder in Kraft. Ab wann der Streckenabschnitt Wilchingen-Hallau ins badische Erzingen bedient werden kann, ist abhängig von den weiteren Entscheidungen der deutschen Bundespolizei - mindestens jedoch nicht vor dem 18. Mai 2020 Achtung: Es besteht auch weiterhin eine Ticketpflicht. Die Fahrkartenschalter öffnen zum größten Teil wieder in den kommenden Tagen. Bis dahin empfehlen wir den Ticketkauf "kontaktlos" per SBB-Mobile oder den DB-Navigator zu tätigen. Weitere Informationen gibt es unter www.sbb-deutschland.de
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