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| | der BFH hat den Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer begrenzt. Danach ist der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das FG Köln hat festgestellt, dass Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar sind. Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Esstischgruppe auch dann nicht als "Büroeinrichtung" steuerlich absetzbar ist, wenn der Steuerpflichtige den Tisch auch für betriebliche Arbeiten und vereinzelte Besprechungen mit Kunden nutzt. +++ Steuerrecht-Nachrichten auf Twitter +++ PS: Außerdem möchten wir sie gerne auf unseren "Gesamtkatalog Steuerrecht 2016" hinweisen. Wir haben für Sie - erstmals in dieser Form - unser Gesamtprogramm Steuerrecht zusammengestellt und nach Fachgebieten und Produktarten sortiert. Neugierig? Dann klicken Sie einfach hier! Mit freundlichen Grüßen Günter Warkowski Online-Redaktion |
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BFH 25.11.2015, I R 85/13 Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das Finanzamt verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt grundsätzlich die Klagebefugnis. Erlässt eine Gemeinde einen auf § 73 AO gestützten Haftungsbescheid, kann die Klägerin dagegen durch Klage zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten vorgehen. |
BFH 3.2.2016, X R 25/12 Der Steuerpflichtige verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen nicht generell die Befugnis, von ihm getätigte bzw. ihm zurechenbare Aufwendungen als Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG abzuziehen. Bewegen sich seine Aufwendungen außerhalb des durch die InsO vorgegebenen Rahmens, sind der steuerrechtlichen Beurteilung die sich aus §§ 40, 41 Abs. 1 AO ergebenden Wertungen zugrunde zu legen. |
FG Köln 13.1.2016, 14 K 1861/15 Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens fallen nicht unter den Begriff der Prozesskosten. |
FG Rheinland-Pfalz 11.2.2016, 6 K 1996/14 Ein Esszimmertisch mit sechs Stühlen ist auch dann nicht als "Büroeinrichtung" steuerlich absetzbar, wenn der Steuerpflichtige den Tisch auch für betriebliche Arbeiten und vereinzelte Besprechungen mit Kunden nutzt. Derartige Möbel dienen der Einrichtung eines privaten Raumes und können deshalb nicht wie Gegenstände behandelt werden, die ihrer Art nach sowohl für eine unternehmerische als auch eine private Nutzung geeignet und bestimmt sind (etwa ein Kfz). [FG Rheinland-Pfalz PM vom 17.3.2016] |
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FG Münster 21.1.2016, 6 K 3303/14 AO In der Angabe einer neuen Bankverbindung liegt grundsätzlich ein Widerruf früherer Kontobenennungen. Das Finanzamt kann ab dem Eingang der Mitteilung schuldbefreiend nur auf das zuletzt angegebene und nicht mehr auf das früher angegebene Konto auszahlen. Das Finanzamt trägt grundsätzlich die Gefahr einer fehlgeleiteten Überweisung. |
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| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Ass.-iur. Günter Warkowski Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Tel.: 0221-93738-712 warkowski@otto-schmidt.de |
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