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| | der BFH hat zur doppelten Auskunftsgebühr im Organschaftsfall Stellung bezogen. Beantragen demnach sowohl Organträger als auch Organgesellschaft beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über den gleichen Sachverhalt, müssen beide Antragsteller die volle Auskunftsgebühr entrichten. Außerdem hat der BFH entschieden, dass die Abtrennung durch ein Regal nicht genügt, um aus einem einheitlichen Raum zwei Räume zu machen. Demnach waren in dem vorliegenden Fall die Kosten für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer nicht abzugsfähig. Weitere Themen in diesem Newsletter: Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente in einem Kindergeldverfahren, Behandlung von Erlösen aus der aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs erfolgten Rückgabe von Lehman-Zertifikaten sowie Verständigungsverfahren im Hinblick auf DBA-Spanien. +++ Zivilrecht-Nachrichten auf Twitter +++ Mit freundlichen Grüßen Günter Warkowski Online-Redaktion PS: Im Hinblick auf das Internationale Steuerrecht möchten wir Sie insbesondere auf die Neue Zürcher Steuerkonferenz vom 21. - 22. September 2016 hinweisen. Das Programm bietet u.a. fundierte und praxisbezogene Informationen sowie Updates zu topaktuellen Entwicklungen im In- und Ausland. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier! |
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BFH 17.2.2016, X R 32/11 Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird ("Arbeitsecke"), können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Abtrennung durch ein Regal genügt nicht, um aus dem einheitlichen Raum zwei Räume zu machen. |
BFH 14.4.2016, III R 23/14 Kinderbetreuungskosten können auch dann nach § 9c Abs. 1 EStG 2009 a.F. "wie" Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie durch eine erst angestrebte Tätigkeit veranlasst sind. Der Wortlaut des § 9c Abs. 1 S. 1 EStG, wonach die Betreuungsaufwendungen "wegen einer Erwerbstätigkeit ... anfallen" müssen, stellt auf die Kausalität zwischen Erwerbstätigkeit und Aufwendungen ab, und nicht - wie z.B. die Formulierungen "während einer Erwerbstätigkeit" oder "wegen einer gleichzeitig ausgeübten Erwerbstätigkeit" - auf deren zeitliche Beziehung. |
BFH 13.4.2016, III R 28/15 Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Sie ist nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Kindes bestimmt oder geeignet. |
FG Münster 13.5.2016, 7 K 3799/14 E Gem. § 20 Abs. 3 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich auch Entschädigungszahlungen nach Beratungsfehlern. Lehman-Zertifikate stellen keine Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2008 geltenden Fassung dar. Nach § 52a Abs. 10 S. 6 EStG gilt § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG grundsätzlich nur für nach dem 31.12.2008 erzielte Gewinne. |
FG Köln 14.4.2016, 2 K 2809/13 Gem. Art. 24 Abs. 1 S. 2 des DBA-Spanien 2011 ist für die Unterbreitung eines Falles zum Zwecke der Durchführung eines Verständigungsverfahrens eine Frist von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme, die nach Auffassung des Steuerpflichtigen zu einer Doppelbesteuerung führt, vorgesehen. Danach ist der Tag der Mitteilung der Einzelmaßnahme, die zu der abkommenswidrigen Besteuerung führt, maßgebend. |
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| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Ass.-iur. Günter Warkowski Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Tel.: 0221-93738-712 warkowski@otto-schmidt.de |
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