Die Plattform-to-Business-Verordnung kommt mit großen Schritten Schon am 12. Juli 2020 treten in allen EU-Ländern mit der sogenannten "P2B-VO" (Plattform-to-Business Verordnung) neue wichtige Regelungen in Kraft, die „für mehr Fairness und Transparenz bei Online-Suchmaschinen und Vermittlungsdiensten", aber auch wirksame Abhilfemöglichkeiten, sorgen sollen. Rechtsanwalt Michael Terhaag erläutert die wichtigsten Änderungen in seinem Beitrag. Gar nicht egal: Werbekennzeichnung für Verlobungsring? Der Schlagersänger Michael Wendler und seine Freundin Laura Sophie Müller haben sich verlobt, frohlockt die Boulevardpresse. Normalerweise würden wir darüber nicht berichten. Jedoch feierten die beiden ihre Verlobung publikumswirksam in den sozialen Medien. Zusätzlich kann man nun auch eine günstige Nachahmung des Verlobungsrings kaufen. Diese bewarb Müller auch gleich bei Instagram. Dabei fiel jedoch ein kleines Detail auf, welcher Anlass zum Beitrag unserer Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz gab. Den Artikel lesen Sie hier. Facebook & Co. verstehen Deutsch - Zustellung in deutscher Sprache Es ist häufig ein Katz-und-Maus-Spiel: Ein gerichtliches Schriftstück in deutscher Sprache soll in einem anderen europäischen Land zugestellt werden. Der Empfänger verweigert jedoch die Annahme – mit der Begründung, dass er kein Deutsch verstehe. Das ist zulässig, wenn es der Wahrheit entspricht. Das gilt jedoch wohl nicht mehr für die großen Internetriesen, die umfangreich auf dem deutschen Markt präsent sind, sagen übereinstimmund (und durchaus nachvollziehbar) einige Land- und Oberlandesgerichte. Rechtsanwalt Christian Schwarz gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung in seinem Beitrag. Politikerin erwehrt sich gegen Äußerungen bei Facebook Als Politiker/in muss man ein dickes Fell haben. Das musste auch die ehemalige Bundesministerin Renate Künast schon häufig erfahren. Beschimpfungen im Internet gehören wohl leider mittlerweile auch zu ihrem Alltag. Nun erzielte sie einen juristischen Teilerfolg vor dem Kammergericht Berlin, wegen einiger diffamierender Aussagen gegen sie bei Facebook. Unserer Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz berichten über das Verfahren. Den Bericht lesen Sie hier. Ein Lehrer muss Foto im Jahrbuch seiner Schule dulden Ein Lehrer, der sich bei einem Fototermin in der Schule freiwillig mit seinen Schülern auf einem Gruppenbild fotografieren lässt, hat im Anschluss keinen Anspruch auf Entfernung der im Jahrbuch der Schule veröffentlichten Bilder. Es handelt sich dabei um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Dies hat nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Rechtsanwalt Christian Schwarz berichtet über die Entscheidung. Seine Zusammenfassung lesen Sie hier. Eine Werbung mit „perfekten Zähnen“ ist unzulässig Wirbt ein Kieferorthopäde mit der Aussage „perfekte Zähne“ kann dies eine unzulässige Werbung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) darstellen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Ein unzulässiges Erfolgsversprechen könne nämlich auch dann vorliegen, wenn die beworbene Wirkung („perfekte Zähne“) zwar nicht vollständig objektivierbar ist, ihr jedoch jedenfalls ein objektiver Tatsachenkern zu entnehmen ist. Der Verbraucher sei bei Werbeaussagen von Ärzten wenig geneigt, von reklamehaften Übertreibungen auszugehen. Wir berichten über die Entscheidung. |
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