Kein Anspruch auf Gegendarstellung bei offenen Fragen | Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden
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Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Wirtschaftsrecht 21.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
eine Frage ist keine Behauptung - auch nicht in der Überschrift eines Boulevardmagazins. Das hat jetzt das BVerfG klargestellt und entschieden, dass das bloße Aufwerfen einer inhaltlich offenen Frage insoweit keinen Gegendarstellungsanspruch auslöst.

Eine in den AGB einer Sparkasse enthaltene Klausel, wonach der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist nach einem BGH-Urteil vom gestrigen Tage unwirksam.

Außerdem in diesem Newsletter: aktuelle EuGH-Urteile zur Beschränkung des Grundsatzes "ne bis in idem" zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und ihrer Finanzmärkte sowie zwei EuG-Entscheidungen zum Markenrecht ("Crocs" und "La Mafia se sienta a la mesa").

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen



Mischa Peters
Online-Redaktion

 

 
PS: Lesen Sie zum Presserecht auch den Aufsatz "Medienverfügungen in der Prozessberichterstattung" von Renner/Pille aus dem aktuellen Heft der AfP (AfP 2018, 23) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabos.
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MELDUNGEN
ne bis in idem: Beschränkung des Grundsatzes zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und ihrer Finanzmärkte
Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs bestätigt
Marke mit Wortbestandteil Mafia ist nichtig
Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung
Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden
Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig
Ärztebewertungsportal darf falsche Tatsachenbehauptung nicht veröffentlichen
 

 
AUS DEN HEFTEN
Medienverfügungen in der Prozessberichterstattung (AfP 2018, 23)
Verlagsangebot
IPRB: Der Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums. Jetzt Heft 2 zum kostenlosen Download.
MELDUNGEN
 
EuGH 20.3.2018, C-524/15 u.a.
 
ne bis in idem: Beschränkung des Grundsatzes zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und ihrer Finanzmärkte

Der Grundsatz ne bis in idem kann zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und ihrer Finanzmärkte beschränkt werden. Eine solche Beschränkung darf aber nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele zwingend erforderlich ist. Die italienische Regelung über Marktmanipulationen könnte gegen Unionsrecht verstoßen.

 
[EuGH PM Nr. 34 vom 20.3.2018]


 
 
EuG 14.3.2018, T-651/16
 
Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs bestätigt

Das EuG hat die Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters von Crocs bestätig. Hintergrund ist der, dass es vor seiner Eintragung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

 
[EuG PM Nr. 31 vom 14.3.2018]


 
 
EuG 15.3.2018, T-1/17
 
Marke mit Wortbestandteil Mafia ist nichtig

Die Marke "La Mafia se sienta a la mesa" verstößt gegen die öffentliche Ordnung; sie verweist auf eine kriminelle Organisation, gibt ein insgesamt positives Abbild dieser Organisation und verharmlost ihre schwerwiegenden Verstöße gegen die Grundwerte der Union. Die Marke ist geeignet, nicht nur bei den Opfern dieser kriminellen Organisation, sondern bei jeder Person im Unionsgebiet, die mit dieser Marke konfrontiert wird und über eine durchschnittliche Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle verfügt, Anstoß zu erregen oder diese zu beleidigen.

 
[EuG PM Nr. 33 vom 15.3.2018]


 
 
BVerfG 7.2.2018, 1 BvR 442/15
 
Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

Wird auf dem Titelblatt einer Zeitung eine inhaltlich offene Frage aufgeworfen, so kann nicht allein aufgrund des Eindrucks, dass für die Frage irgendein Anlass bestehen müsse, von einer gegendarstellungsfähigen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden. Fragen, die auf die Ermittlung von Wahrheit oder Unwahrheit gerichtet und offen für verschiedene Antworten sind, können keinen Gegendarstellungsanspruch auslösen.

 
[BVerfG PM Nr. 13 vom 14.3.2018]


 
 
BGH 20.3.2018, XI ZR 309/16
 
Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

Eine in den AGB einer Sparkasse enthaltene Klausel für Bankgeschäfte mit Verbrauchern, wonach der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist unwirksam. Hierin liegt eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts.

 
[BGH PM Nr. 58 vom 20.3.2018]


 
 
BGH 14.3.2018, 2 StR 416/16
 
Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

Die vom BGH für den Bereich der Steuerhinterziehung entwickelte Rechtsprechung, wonach bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als einer Million Euro die Verhängung von Bewährungsstrafen in der Regel ausscheidet, ist nicht auf Untreuetaten übertragbar. Schließlich unterscheiden sich Vermögensdelikte in vielfacher Weise von Verstößen gegen die Abgabenordnung.

 
[BGH PM Nr. 49 vom 14.3.2018]


 
 
OLG Hamm 13.3.2018, 26 U 4/18
 
Ärztebewertungsportal darf falsche Tatsachenbehauptung nicht veröffentlichen

Das OLG Hamm hat in einem Verfügungsrechtsstreit einer Zahnärztin gegen das Ärztebewertungsportal jameda.de entschieden. Dieses darf bei der Patientenbewertung nicht verbreiten, die Zahnärztin "verzichte auf eine Aufklärung/Beratung"; sie darf jedoch weiterhin verbreiten, dass "ihre Prothetiklösungen zum Teil falsch" seien.

 
[OLG Hamm PM vom 13.3.2018]


 
AUS DEN HEFTEN
 
 
Medienverfügungen in der Prozessberichterstattung (AfP 2018, 23)


von Dr. Cornelius Renner und Dr. Jens-Ullrich Pille

Die Gerichtsberichterstattung wird in der Praxis maßgeblich durch konkrete Anordnungen der Vorsitzenden beeinflusst. Die Anfechtbarkeit solcher im grundrechtsrelevanten Bereich der Medien (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ergehender Anordnungen ist in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Der Beitrag widmet sich den abstrakten Anfechtungs- und den materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen dieser sog. Medienverfügungen und spricht sich im Ergebnis für die Schaffung einer gesetzlichen Anfechtungsgrundlage aus.

 
 

 
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Ass.-iur. Mischa Peters
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