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| | "Kommt im März die Sommerzeit, bleibt's länger hell für Schwarzarbeit", heißt es im Volksmund. Doch Vorsicht: Wer sich auf eine sog "Ohne-Rechnung-Abrede" einlässt, verliert als Auftraggeber seine Mängelansprüche! In einem Fall vor dem OLG Hamm (Az.: 12 U 115/16) waren es Ansprüche von knapp 100.000 € gegen einen Architekten. Demnach tritt die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG auch dann ein, wenn die Vertragsparteien erst nachträglich und nur in Bezug auf einen Teil des Honorars eine Schwarzarbeitsabrede treffen. Ist der Sommer in Deutschland mal wieder kalt und verregnet gibt es weniger Badeunfälle. Insofern sind laut DLRG-Bilanz in diesem Jahr bisher deutlich weniger Menschen als 2016 ertrunken (bis August 2017 ca. 300 und damit 30% weniger als im Vorjahr). Der BGH hat in einem gestern veröffentlichten Urteil die Pflichten der Schwimmbadaufsicht konkretisiert und die Beweislastfragen bei Badeunfällen geklärt (Az.: III ZR 60/16). Es hat die Rechtslage im Hinblick auf die Beweislastumkehr mit der im Arzthaftungsrecht verglichen. Wie er dies begründet hat, erfahren Sie in diesem Newsletter! Außerdem hat der BGH eine wichtige Entscheidung in Sachen PayPal-Käuferschutz verkündet (Az.: VIII ZR 83/16 u.a.). Demnach steht einem Verkäufer nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf Käuferschutz bei Nutzung des Online-Zahlungsdienstes PayPal (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Lesen Sie hierzu auch den MDR-Blog-Beitrag von Dr. Matthias Böse. Kommen Sie gut in die Adventszeit Günter Warkowski Online-Redaktion PS: Wichtig für Fachanwälte - Sie erhalten bei unseren Online-Seminaren einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO. Die Methode zum Nachweis Ihrer durchgängigen Teilnahme ist von den Kammern anerkannt. Infos zu aktuellen Entwicklungen in unseren Online-Seminaren erhalten Sie hier! |
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Verlagsangebot EuGH 28.11.2017, C-514/16 Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die auch als Arbeitsmaschinen verwendet werden können, müssen nur dann von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, wenn diese Fahrzeuge in erster Linie als Transportmittel verwendet werden. Der Umstand, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls steht oder sein Motor läuft oder nicht, schließt es für sich allein nicht aus, dass die Benutzung dieses Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt von seiner Funktion als Transportmittel umfasst sein kann. [EuGH PM Nr. 124 vom 28.11.2017] |
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| BGH 23.11.2017, III ZR 60/16 Bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen des Aufsichtspersonals eines Schwimmbades trägt der Schadensersatzpflichtige die Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit der Pflichtverletzungen für Gesundheitsschäden des Badegastes. Die Rechtslage ist in dieser Hinsicht mit der im Arzthaftungsrecht vergleichbar. Hier wie dort handelt es sich um Pflichten die spezifisch auf den Schutz von Leben und Gesundheit gerichtet sind. [BGH PM Nr. 189 vom 28.11.2017] |
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| BGH 22.11.2017, VIII ZR 83/16 u.a. Dem Verkäufer steht nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz bei Nutzung des Online-Zahlungsdienstes PayPal (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend, dass die (mittels PayPal) getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird. [BGH PM Nr. 187 vom 22.11.2017] |
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| BGH 24.11.2017, LwZR 5/16 Die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm "ein Vorpachtrecht" eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist. Das aus dem Transparenzgebot abgeleitete Bestimmtheitsgebot verlangt, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann. [BGH PM Nr. 188 vom 24.11.2017] |
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| OLG Brandenburg 14.11.2017, 6 U 12/16 Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation liegt nicht vor, wenn Fotos unter Verwendung bereits vor der Kontaktaufnahme mit dem Kunden gefertigter digitaler Bilder hergestellt werden, sie also nicht nach Bestellung des Kunden verändert, sondern lediglich zum Teil reproduziert und vergrößert werden. Infolgedessen ist eine Firma, die gewerblich Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken anbietet, dazu verpflichtet, in den von ihr geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ein Widerrufsrecht einzuräumen und über dieses Widerrufsrecht zutreffend zu belehren. [OLG Brandenburg PM vom 27.11.2017] |
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| OLG Hamm 18.10.2017, 12 U 115/16 Die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG hinsichtlich eines Architektenvertrages tritt auch ein, wenn die Vertragsparteien erst nachträglich und in Bezug auf einen Teil des Architektenhonorars eine "Ohne-Rechnung-Abrede" treffen. Die Nichtigkeit des Architektenvertrages führt dazu, dass Mängelansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen sind. [OLG Hamm PM vom 24.11.2017] |
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Jemand, der eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, die dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer dient, grob vernachlässigt (hier: die Verletzung eines Hausnotrufvertrages), kann nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH (BGH v. 11.5.2017 - III ZR 92/16, MDR 2017, 817) die Folgen der Ungewissheit, ob der Schaden abwendbar war, nicht dem Geschädigten aufbürden. In derartigen Fällen sei die regelmäßige Beweislastverteilung dem Geschädigten nicht zuzumuten. Der seine Pflichten grob Vernachlässigende müsse daher die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen seien, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen. Die Entscheidung weist einige interessante Aspekte auf, die im folgenden Beitrag einer kritischen Würdigung unterzogen werden. | | |
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