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| | der BGH hat mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze bejaht. So fallen in den Schutzbereich der Amtspflicht auch Verdienstausfallschäden. Ob nun viele Eltern Schadensersatz erhalten werden, bleibt abzuwarten. Schließlich müssen die betroffenen Eltern nachweisen, dass ihre Gemeinde den Engpass bei der Platzvergabe mitverschuldet hat. Weitere Themen: Kostenentscheidung gem. § 49 Abs. 2 WEG, Beschlagnahme eines Mietgrundstücks, Vermutung der Richtigkeit eines notariellen Vertrages, Schutzwürdiges Eigeninteresse bei gewillkürter Prozessstandschaft, Verfassungswidrige Altersgrenze und Schadensersatz sowie Haftung eines Tierarztes nach Kastration eines Hengstes. +++ Zivilrecht-Nachrichten auf Twitter +++ Mit freundlichen Grüßen Günter Warkowski Online-Redaktion |
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Anzeige Der „Jennißen“ gehört zu den WEG-Kommentaren, die Bundesgerichtshof und Obergerichte am häufigsten zitieren. Das kommt nicht von ungefähr. Das Werk stellt das Wohnungseigentumsrecht umfassend dar, erspart seiner Leserschaft jedoch Altlasten aus vergangenen Zeiten. Zugleich bereiten die Autoren die Fülle der Gerichtsentscheidungen so pointiert und systematisch auf, dass der erst 2007 begründete Kommentar schon jetzt als meinungsbildender Standard gilt. Mit der 5. Auflage hat der „Jennißen“ erneut an Tiefe und Umfang gewonnen. So setzt u.a. die neu gefasste und erweiterte Bearbeitung des § 10 WEG Maßstäbe in der Kommentierung. Hier vorbestellen BGH 20.10.2016, III ZR 278/15 u.a. Eltern können im Wege der Amtshaftung den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen, wenn ihren Kindern entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Auf finanzielle Engpässe kann sich eine Kommune zu ihrer Entlastung nicht berufen, weil sie für eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen grundsätzlich uneingeschränkt einstehen muss. [BGH PM Nr. 185 vom 20.10.2016] |
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BGH 7.7.2016, V ZB 15/14 Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gem. § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden; wird erstmals im Berufungsrechtszug eine solche Kostenentscheidung getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen worden ist. Auch nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung kann die Kostenentscheidung grundsätzlich auf § 49 Abs. 2 WEG gestützt werden. |
BGH 21.9.2016, VIII ZR 277/15 In Fällen, in denen vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks angeblich mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers ein Mietvertrag abgeschlossen und die Erbringung einer Einmalzahlung auf die Miete behauptet wurde, legt den Verdacht kollusiven Verhaltens zum Nachteil der Gläubiger zumindest nahe. In solchen Fällen drängt sich vielmehr die Frage auf, ob ein - meist nur in Kopie vorgelegter - (angeblicher) Mietvertrag mit einem früheren Eigentümer tatsächlich zu dem darin angegebenen Zeitpunkt und mithin vor der Beschlagnahme des Grundstücks abgeschlossen wurde. |
BGH 10.6.2016, V ZR 295/14 Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit eines notariellen Vertrages wird nicht durch die Vorlage eines inhaltlich abweichenden Vertragsentwurfs widerlegt. Auch die in der notariellen Niederschrift aufgenommene Erklärung der Parteien, dass sie ausreichend Gelegenheit zur Prüfung des Entwurfes und einer Auseinandersetzung mit dessen Inhalt hatten, führte nicht dazu, dass die Regelungen in der notariellen Urkunde, die von dem Entwurfstext abweichen, wegen Perplexität (Widersprüchlichkeit) nichtig sind. |
BGH 10.6.2016, V ZR 125/15 Macht eine Partei den Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB bzw. aus § 862 BGB im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend, muss sich das schutzwürdige Eigeninteresse auf die Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums bzw. des Besitzes an dem Grundstück beziehen. Das Interesse an einer wirtschaftlichen und technisch erleichterten Prozessführung allein ist dafür nicht ausreichend. |
OLG Hamm 2.9.2016, 11 U 16/16 Einer Lehrerin, die vom Land Nordrhein-Westfalen in Anwendung einer verfassungswidrigen Altersgrenze zu Unrecht nicht verbeamtet wurde, kann Schadensersatz zu versagen sein, weil - trotz objektiver Amtspflichtverletzung - die Voraussetzungen für eine Haftung des Landes nicht erfüllt sind. Der Landesgesetzgeber kann im Rahmen des in Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie geschaffenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Altersgrenze einführen, um zu gewährleisten, dass die Dienstzeit der Beamten in einem angemessenen Verhältnis zum späteren Anspruch auf Versorgung während des Ruhestandes steht. [OLG Hamm PM v. 21.10.2016] |
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OLG Hamm 12.9.2016, 3 U 28/16 Ein Tierarzt verletzt seine vertragliche Aufklärungspflicht, wenn er dem Eigentümer eines Hengstes vor einer beabsichtigten Kastration nicht umfassend über die zur Verfügung stehenden Kastrationsmethoden und deren unterschiedliche Risiken aufklärt. Er handelt zudem behandlungsfehlerhaft, wenn er bei einer im Liegen durchgeführten Kastration keine durch Transfixation abgesicherte beidseitige Ligatur vornimmt. [OLG Hamm PM vom 25.10.2016] |
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