BGH 9.2.2018, V ZR 311/16 Hauseigentümer haften nach Feuer für Handwerker Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist gegenüber den Nachbarn verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ist unerheblich. [BGH PM Nr. 28 vom 9.2.2018] | |
| BGH 7.2.2018, VIII ZR 148/17 Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs Der Kunde wird nach § 17 StromGVV im Regelfall mit seinen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung (etwa Mess- und Ablesefehler) im Zahlungsprozess des Versorgers ausgeschlossen. Die Darlegungs- und Beweislast des Versorgers für die Richtigkeit der Abrechnung ändert diese Regelung jedoch nicht. Vielmehr wird die Beweisaufnahme in diesen Fällen lediglich auf den Rückforderungsprozess des Kunden verlagert. Sofern der Kunde allerdings bereits die "ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" aufzeigen kann, ist er mit seinem Einwand nicht auf einen späteren Rückforderungsprozess verwiesen. [BGH PM Nr. 26 vom 7.2.2018] | |
| BGH 7.2.2018, VIII ZR 189/17 Zu den Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener Heizkostenabrechnung und zum Umfang einer Belegeinsicht des Mieters Der BGH hat sich vorliegend mit grundsätzlichen Fragen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und zu den Verpflichtungen des Vermieters auf Gewährung einer Belegeinsicht im Zusammenhang mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummietverhältnissen (§ 556 BGB) beschäftigt. [BGH PM Nr. 25 vom 7.2.2018] | |
| BGH 21.9.2017, XII ZB 436/17 Vergütung und Ersatz von Aufwendungen für den Vormund ohne förmliche Bestellung? Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund im Vergütungsfestsetzungsverfahren eine Vergütung und Ersatz von Aufwendungen nicht verlangen. Das gilt auch dann, wenn er bereits zuvor auf Veranlassung des Gerichts tätig geworden ist. LG Freiburg 7.12.2017, 3 S 171/16 Keine Pflicht zum vorsorglichen Rückschnitt der Hecke im Winter Nachbar sind nicht dazu verpflichtet, ihre Hecke im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar vorsorglich so weit zurück zu schneiden, dass sie innerhalb der gesetzlich geschützten Wachstumsperiode von März bis Ende September die maximal zulässige Höhe nicht überschreiten kann. Eine solche Verpflichtung ist überhaupt nicht vollstreckbar. [LG Freiburg PM vom 7.2.2018] | |
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