BGH 21.3.2018, IV ZR 353/16 Versicherungsnehmer trägt Totalverlustrisiko auch bei Rückabwicklung nach Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach erklärtem Widerspruch gem. § 5a VVG a.F. muss sich der Versicherungsnehmer auch erhebliche oder vollständige Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen. OLG Frankfurt a.M. 15.3.2018, 16 U 212/17 Falschparker erhalten Unfallschaden nicht voll erstattet Stößt ein Fahrer bei Dunkelheit gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkws für die Unfallfolgen. Er erhält in einem solchen Fall lediglich 75% des entstandenen Schadens. [OLG Frankfurt a.M. PM vom 9.4.2018] | |
| OLG Hamm 19.2.2018, 3 U 66/16 Schmerzensgeld für Mutter nach Zeugung eines Kindes mit Sperma von falschem Samenspender Trägt eine mit "falschem" Sperma, weil nicht vom richtigen Samenspender stammend, durchgeführte heterologe Insemination zu einer körperlich-psychischen Belastung der Mutter bei, kann der Mutter ein Schmerzensgeldanspruch gegen den für die Insemination verantwortlichen Arzt zustehen. [OLG Hamm PM vom 4.4.2018] | |
| OLG Köln 27.3.2018, 18 U 134/17 Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung im sog. Abgasskandal möglich Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, kommt auch dann in Betracht, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat. [OLG Köln PM vom 29.3.2018] | |
| LG Braunschweig 21.3.2018, 3 O 1270/17 (131) Darlegung der Betroffenheit vom sog. Abgasskandal ohne Rückrufaktion vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht hinreichend Wenn ein Auto keiner Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal unterliegt und auch vom Statement of Facts nicht erfasst ist, reicht die Vorlage eines Prüfberichts, wonach der Stickoxid-Ausstoß dieses Fahrzeugs den gesetzlichen, im NEFZ-Rollprüfstand einzuhaltenden Grenzwert im normalen Straßenverkehr weit überschreitet, nicht aus, um die Behauptung, der Motor des Fahrzeugs sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet, zu substantiieren. [Justiz Niedersachsen online] | |
| LG Frankfurt a.M. 28.3.2018, 2-11 S 183/17 Die sog. "Mietpreisbremse" in Hessen ist unwirksam Das Begründungserfordernis ist in der sog. "Mietpreisbremse" nach § 556d BGB ausdrücklich festgeschrieben. Der Hessische Landesgesetzgeber hat die Verordnung nicht richtig begründet, weil er zum Zeitpunkt ihres Erlasses nur einen Begründungsentwurf vorgelegt hatte. [LG Frankfurt a.M. PM vom 28.3.2018] | |
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