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| | angeblich ist bis zu jedes zehnte Kind ein sog. Kuckuckskind. Das Bundeskabinett hatte hierzu im August 2016 den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses beschlossen. Mit der Klärung solcher Ansprüche werden die deutschen Familiengerichte zunehmend belastet. Umso schwieriger für die Richter, wenn Frauen den leiblichen Vater des Kindes - trotz gerichtlicher Aufforderung - nicht nennen, wie in einem gestern vom BGH veröffentlichten Fall (Az.: XII ZB 56/16). Lesen Sie mehr zur Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters in diesem Newsletter! "Ich möchte fortan Nicole genannt werden!" Diese Aufforderung erinnert spontan an ein Filmzitat aus Monty Python’s Life of Brian. Das OLG Hamm musste sich mit genau solch einem Fall auseinandersetzen und über den Antrag eines Transsexuellen auf Änderung seines Vornamens und auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit entscheiden (Az.: 15 W 2/17). Wie das Gericht entschieden hat, erfahren Sie in diesem Newsletter! +++ Zivilrecht-Nachrichten auf Twitter +++ Post-österliche Grüße Günter Warkowski Online-Redaktion PS: Hinsichtlich der Auskunftsansprüche im Unterhaltsrecht möchten wir Sie gerne auf unser adäquates Online-Seminar nach § 15 FAO (erstmals) am 22.5.2017 um 16:00 Uhr hinweisen. Eine Buchung ist bis zwei Stunden vor Seminarbeginn möglich. Für weitere Informationen bzw. eine Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
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Anzeige BGH 22.3.2017, XII ZB 56/16 Die erforderliche Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners hat ein Scheinvater nicht erst dann, wenn der Anspruch bewiesen ist oder der er selbst keinerlei Zweifel mehr hat. Es reicht vielmehr aus, dass dem Scheinvater aufgrund der ihm bekannten Tatsachen eine gerichtliche Geltendmachung seines Anspruchs bei verständiger Würdigung der Erfolgsaussichten zuzumuten ist, was andererseits nicht bedeutet, dass die Rechtsverfolgung für den ihn risikolos erscheinen muss. |
BGH 30.3.2017, VII ZR 170/16 Die von einem Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Formularklauseln und die darin getroffene Vereinbarung eines Einbehalts "i.H.v. 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Sicherstellung der Gewährleistung einschließlich Schadensersatz und die Erstattung von Überzahlungen" sind wegen unangemessener Benachteiligung der Klägerin gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. |
OLG Hamm 7.4.2017, 27 W 24/17 Ein Verein, der einen Naturkindergarten unterhalten will, kann als nichtwirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Die erforderliche Organisation eines Kindergartens, in dem Fachpersonal beschäftigt wird, ändert nichts an dieser Beurteilung. Sie gehört heute zu den Rahmenbedingungen, unter denen der ideelle Zweck umgesetzt werden muss. [OLG Hamm PM vom 12.4.2017] |
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OLG Hamm 22.2.2017, 15 W 2/17 Ohne sachverständige Begutachtung kann ein Gericht keine Namensänderung und keine Veränderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz (TSG) aussprechen. Es ist ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen. [OLG Hamm PM vom 12.4.2017] |
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OLG Oldenburg 27.3.2016, 4 UF 175/16 Bei der Frage, ob eine Volladoption ausgesprochen werden kann, sind auch immer die Interessen der Eltern des zu Adoptierenden zu berücksichtigen. Zu diesen würden im Fall einer Volladoption die verwandtschaftlichen Bande vollständig durchschnitten. [OLG Oldenburg PM vom 11.4.2017] |
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AG Berlin-Mitte 8.3.2017, 15 C 364/16 Die Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an die in Irland ansässige Facebook Ireland Ltd. ist wirksam, da eine Übersetzung in die dortige Amtssprache Englisch nicht erforderlich ist. Angesichts von 20 Millionen Facebook-Kunden in Deutschland kann davon ausgegangen werden, dass Mitarbeiter beschäftigt werden, die in der Lage sind, sich in deutscher Sprache um rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden zu kümmern. [AG Berlin-Mitte PM vom 11.4.2017] |
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