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Guten Tag Herr Do, im Verkehrsblatt 9/2017 vom 15. Mai hat das Bundesverkehrsministerium die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen bekannt gegeben (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut RSEB). Die RSEB sollen als allgemeine Verwaltungsvorschriften der zuständigen obersten Landesbehörden eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften GGVSEB zu gewährleisten. Mit klarem Praxisbezug für Anwender wird Ihnen der Gefahrgutberater Uwe Hildach am 12. Juli 2017 von 10:00 bis 11:30 Uhr in unserem Webinar "RSEB aktuell" die aktuellen Änderungen der Durchführungsrichtlinien RSEB erläutern. | |||||||||||||||||||||||||||||
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