| während der Corona-Zeit wurden die Vereine durch den Gesetzgeber unterstützt, indem Vereinsversammlungen auch virtuell durchgeführt werden konnten. Diese befristete Regelung wird zum Ende dieses Jahres auslaufen. Lesen Sie in unserem heutigen Newsletter, was das für Vereine ab dem neuen Jahr konkret bedeutet. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Daran gedacht? – Zum Jahresende laufen die Chancen für Online-Mitgliederversammlungen aus!
Der Gesetzgeber hat während der Corona-Krise und den weitergehenden Epidemie-Zeiten die Vereine/Verbände bis hin zur gGmbH oder auch Stiftungen dadurch unterstützt, dass man erstmalig insbesondere zur Durchführung von Versammlungen dies als virtuellen Verfahrensablauf neben weiteren Erleichterungen zuließ. Bislang ist das jedoch nach der derzeit geltenden Rechtslage nur noch bis 31.12.2021 befristet. Zum Beitrag >
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Vereine/Verbände: Neue Vorgaben für das Transparenzregister ab 01.08.2021!
Das Ziel des Gesetzgebers innerhalb der EU: Bereits seit 01.10.2017 gibt es konkrete Vorgaben vom Gesetzgeber durch Gesetzesänderungen und neue Rechtsverordnungen mit dem Ziel, den möglichen „Missbrauch von Vereinigungen und bisherige Rechtsgestaltungen durch Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung durch mehr Transparenz“ entsprechende Kontrollmöglichkeiten zu verhindern. Zum Beitrag >
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Verein als Arbeitgeber: Neue Pfändungsfreigrenzen beachten!
Fast regelmäßig werden per Gesetz die sogenannten Pfändungsfreigrenzen angepasst und geändert. Der Gesetzgeber hat nunmehr für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 bei Berücksichtigung des erhöhten Grundfreibetrags die Freigrenzen je nach unterhaltsberechtigten Personen erhöht. Zum Beitrag >
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Fristlose Kündigung eines Verbands-Geschäftsführers
Soweit ein angestellter alleiniger Verbands-Geschäftsführer die Auszahlung eines gegenüber dem Verband abgerechneten Honoraranspruchs veranlasst trotz positiver Kenntnis, dass dieses Honorar nicht berechtigt war, gefährdet er damit in gravierender Weise das Verbandsvermögen. Zum Beitrag >
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