→ | Online-Seminar „Effektive Strategien zur Lohn- und Kontenpfändung wegen Unterhaltsforderungen: Vom Antrag bis zur Abwehr!“
| → | Termin: Dienstag, 25.02.2025, von 10:00-12:30 Uhr (Dauer: 2,5 Stunden)
| → | Interaktiv: Während des Vortrags sowie im Anschluss erhalten Sie Gelegenheit, individuelle Fragen an den Referenten zu stellen
| → | Preis: 198 € zzgl. USt inklusive Seminarunterlagen |
| | Die Inhalte des Webinars: Forderungspfändung im Überblick: Was Sie wissen müssen, um Ihre Anträge sicher zu platzieren. Lohnpfändung an der Quelle: Zugriffsmöglichkeiten der (Unterhalts-) Gläubiger und Reichweite des Pfändungsschutzes für Unterhaltsschuldner. Pfändungswettlauf: Was passiert, wenn mehrere (Unterhalts-) Ansprüche aufeinandertreffen? Kontenpfändung und Schutzanträge: Reaktionsmöglichkeiten und Gegenmaßnahmen. Aktuelle Themen: Zugriff auf besondere Vermögenswerte wie Inflationsprämien, Abfindungen und mehr. | | Der Referent – geballte Praxiserfahrung Prof. Dr. Frank Els ist von Hause aus Rechtspfleger, hat nach seinem Studium der Rechtswissenschaften einige Jahre im höheren Justizdienst des Landes NRW als Richter a.P./Staatsanwalt gearbeitet und ist seit dem Jahr 2012 Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes NRW in Bad Münstereifel. Dort übt er die Funktion des Fachleiters „Vollstreckungsrecht“ aus. Er war von 2018 bis Ende 2023 Schriftleiter der Zeitschrift „Der Deutsche Rechtspfleger“ und hat in der 7. Auflage des Schuschke/Walker die Vorschriften zur Lohnpfändung mitkommentiert. Darüber hinaus publiziert er regelmäßig zu Fragen des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts.
| An wen richtet sich das Online-Seminar? (Fach-)Anwälte und Anwältinnen für Familienrecht, Sozialrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
| | Veranstaltungsinfos kompakt Effektive Strategien zur Lohn- und Kontenpfändung wegen Unterhaltsforderungen: Vom Antrag bis zur Abwehr! Online-Seminar Dienstag, 25.02.2025, 10:00 - 12:30 Uhr, 2,5 Stunden Livestream, 198,00 € zzgl. USt inklusive Seminarunterlagen Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.
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