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Liebe Oberstdorf-Gäste,

die Situation momentan ist für uns alle ungewohnt. Gerade für uns als Urlaubsort, in dem wir alle unser Bestes dafür geben, damit Sie hier wunderschöne Tage erleben. Und nun müssen wir Gäste, die sich momentan in Oberstdorf aufhalten, nach Hause schicken und können Ihnen nicht versprechen, wann Sie wieder Ihren Oberstdorf Urlaub buchen können. Wir müssen nun einfach zusammen halten und die Vorgaben der Staatsregierung einhalten.

Leider kann es vorkommen, dass uns manche Informationen nur zur Hälfte erreichen - wie zum Beispiel die Betriebsschließungen, die nun bis zum 30.03.2020 angeordnet wurden und nicht, wie noch gestern bekannt gegeben, bis zum 19.04.2020. Wir bitten hier um Nachsicht - wir geben unser Bestes, um Sie mit allen wichtigen Informationen und Hilfestellungen zu versorgen. Ministerpräsident Söder hat am 16.03.2020 den Katastrophenfall für Bayern zunächst bis zum 30.03.2020 ausgerufen. Eine Verlängerung des Katastrophenfalls und damit der Betriebsuntersagungen über dieses Datum hinaus kann zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Wir hoffen aber trotzdem, Sie wieder bald gesund in Oberstdorf begrüßen zu können.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Team von Tourismus Oberstdorf

Unter https://www.oberstdorf.de/corona-schutzmassnahmen.html können Sie sich jederzeit zur Situation in Oberstdorf informieren.

 
 
 
 
Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
 
 

„Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.“
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. informiert, dass Tourismuscamping hiervon ebenfalls vollumfänglich betroffen ist. Ebenso gilt das Verbot nach Einschätzung des Verbandes auch für Dauercamper. Es sei denn, diese sind mit 1. Wohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet.

 
 

Diese Regelung gilt ab 18.03.2020 und endet nach derzeitiger Verfügung, entgegen bisheriger offizieller Auskünfte, am 30.03.2020. Eine Verlängerung kann nicht ausgeschlossen werden.

Vielen Gästen stellt sich die Frage, ob sie abreisen müssen. Da der Betrieb von Beherbergungsbetrieben untersagt ist, bedeutet dies, dass die Gäste, die sich derzeit in Oberstdorf aufhalten, möglichst heute noch abreisen.

Allgemeinverfuegung Veranstaltungsverbot Betriebsuntersagungen 16.03.2020 (PDF)

Ergänzung Allgemeinverfuegung Veranstaltungsverbot Betriebsuntersagungen 17.03.2020 (PDF)

Für Stornierungen bis vorerst 30.03.2020 gilt folgende Regelung:
Aufgrund der behördlichen Anordnung entfällt bei bestehenden Gästen bzw. Buchungen die Vertragsgrundlage. Das heißt, dass im behördlich geschlossenen Zeitraum keine Stornogebühr berechnet werden darf.

 
 
 
 
 
SCHLIEßUNG OBERSTDORF HAUS UND TOURIST-INFORMATION BAHNHOF
 
 

Die Tourist-Informationen im Oberstdorf Haus und am Bahnhof schließen nun ebenfalls ab diesem Freitag für die Öffentlichkeit. Auch das Oberstdorf Haus wird geschlossen.

Sie erreichen die Mitarbeiter von Tourismus Oberstdorf per E-Mail info@oberstdorf.de und unter Tel. 08322/700-0.

 
 
 
 
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87561 Oberstdorf

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