Journalisten leben vom Verrat, deshalb mutet es vielleicht seltsam an, als Redakteur die massenweise Veröffentlichung vertraulicher Daten nicht nur vorbehaltlos toll zu finden. Man muss es ganz sicher nicht richtig finden, legal eine Briefkastenfirma in Panama gründen zu können. Das mag moralisch anrüchig sein, aber es bleibt doch erlaubt. Und gilt, weil es sich, falls Geldwäsche im Spiel ist, um ein Delikt von in der Regel Reichen handelt, die grundsätzliche Unschuldsvermutung plötzlich nicht mehr? Sind bei einer Veröffentlichung vertraulicher Daten die Motive eines Whistleblowers nicht von Interesse oder Belang? Und welches Interesse verfolgt der Datendieb – altruistische oder egoistische? Weshalb findet er es richtig, sich mit diesen Daten nicht an Staatsanwälte zu wenden, sondern an Journalisten? |