Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen: Beim Streit ums Sorgerecht sind die Leidtragenden immer die Kinder. Aber wann sind die Umstände so, dass eine Unterbringung in einem Kinderheim zulässig ist? In einem Fall vor dem OLG Frankfurt hatte dies das Jugendamt veranlasst - zunächst mit Zustimmung der Eltern. Die längere Heimunterbringung war nach dem Gericht aber pflichtwidrig. Mehr noch: Das Kind hat wegen der Trennung von den Eltern Anspruch auf Entschädigung und künftigen Schadensersatz. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |