Sehr geehrte Damen und Herren, die AGB-Klauseln von Banken beschäftigen immer wieder die Gerichte - nicht selten ziehen die Kreditinstitute den Kürzeren und Kunden bekommen Recht. Davon können auch Ihre Mandanten profitieren, denn vergleichbare Klauseln sind oftmals weitverbreitet. Jetzt hat das OLG Dresden Zinsanpassungsklauseln zweier Sparkassen gekippt. Heißt: Die Banken haben Zinsen aus Sparverträgen falsch berechnet. Den Musterklagen hatten sich hunderte Verbraucher angeschlossen. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |