| Sehr geehrte Damen und Herren, wenn jemand ohne Erben stirbt, erbt der Staat. Aber was ist, wenn das Nachlassgericht vorschnell davon ausgeht, Erben seien nicht zu ermitteln? In einem aktuellen Fall war sogar bekannt ist, dass es eine Tochter gibt - trotzdem begnügte sich das Nachlassgericht damit, dass Behördenauskünfte am Geburtsort der Tochter und Bestattungsort der Erblasserin keine weiteren Informationen ergaben. Das ließ das OLG Celle nicht durchgehen und die Tochter wurde noch gefunden. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | |