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Sehr geehrter Herr Do,
das neue Jahr hat begonnen – und damit stellt sich die Frage: Was kommt 2021 auf die Vereine zu?
 
Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen? Was ist bei den neuen Steuerfreibeträgen zu beachten? Gibt es weitere Rechtsänderungen, neue Verwaltungsvorgaben oder steuerliche Neuerungen, die für Ihren Verein wichtig sind?
Aktuelle Informationen und Tipps für die Vereinspraxis gibt Ihnen das kostenlose Online-Seminar mit Herrn Professor Gerhard Geckle.
Melden Sie sich gleich an!
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Was müssen wir im aktuellen Vereinsjahr 2021 alles beachten, worüber sollte man Bescheid wissen?
 
Mit diesem aktuellen Online-Seminar soll vielen Interessenten aus dem großen Vereinsbereich die Möglichkeit gewährt werden, sich über alle relevanten Neuvorgaben 2020/2021 informieren zu können.
 
 
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Mehr Steuervorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen ab 2021!
 
Es wurde zeitlich knapp, aber der Bundesrat hat tatsächlich in seiner letzten BR-Sitzung am 18.12.2020 den vorliegenden Vorschlägen/Gesetzesvorlagen zum Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Wobei zuvor u. a. der Finanzausschuss und auch der Bundestag den zahlreichen Steueränderungen mit Vorschlägen auch aus dem Bundesrat zugestimmt haben.
 
 
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Die aktuelle Künstlersozialabgabe 2021
 
Viele Vereine und Verbände, die mit bezahlten Fremdaufträgen für inhaltliche Darstellungen und Präsentationen, etwa für Vereinsflyer, Informationshefte, Zeitschriften bis hin zur eigenen Homepage bezahlte fremde Dienstleister einschalten, müssen grundsätzlich darauf achten, dass von den Vereinen/Verbänden für diese künstlerischen und gestalterischen Tätigkeiten eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe anfallen kann.
 
 
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Streit um den Verpflegungsmehraufwand im Rettungsdienst
 
Wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird, kann er bei Einhaltung der Zeitvorgaben für eine länger dauernde Abwesenheit zur Abgeltung des ihm tatsächlich berufsbedingt entstandenen Mehraufwands die Reisekostensätze hierfür als Werbungskosten bei seiner eigenen Steuererklärung geltend machen (§ 9 Abs. 4a EStG).
 
 
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Auch Beratungen über das Gesundheitstelefon sind umsatzsteuerbefreit!
 
Da auch telefonische Beratungen im Rahmen eines Gesundheitstelefons therapeutische Zwecke verfolgen, fallen diese unter den Begriff der Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.
 
 
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Hinzuverdienstgrenzen für 2021 beim Rentenbezug
 
Zahlreiche Arbeitnehmer arbeiten auch im Vereinsjahr 2021 bei ihrem Verein/Verband gegen mehr oder weniger moderate Bezahlung mit. Auch bedingt durch die Corona-Epidemie konnte man bis zum Jahreswechsel 2020/2021 feststellen, dass auch häufig von der Möglichkeit sogar eines Ausstiegs aus dem Hauptarbeitsleben Gebrauch wurde, mit der Chance, ein vorzeitiges Altersruhegeld zu beziehen und vielleicht die eigene finanzielle Situation durch eine Mitarbeit beim Verein oder anderen Arbeitgebern zu verbessern.
 
 
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