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Sehr geehrter Herr Do,
das neue Jahr hat begonnen – und damit stellt sich die Frage: Was kommt 2022 auf die Vereine zu?
Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen? Gibt es steuerliche Neuerungen, Rechtsänderungen oder neue Verwaltungsvorgaben, die für Ihren Verein wichtig sind?
 
Aktuelle Informationen und Tipps für die Vereinspraxis gibt Ihnen das kostenlose Online-Seminar mit Herrn Prof. Gerhard Geckle.
Melden Sie sich gleich an!
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Was sollten wir im aktuellen Vereinsjahr 2022 alles beachten, worüber sollte man auf jeden Fall als Führungskraft Bescheid wissen?
 
Mit diesem aktuellen Online-Seminar soll vielen Interessenten aus dem großen Vereinsbereich die Möglichkeit gewährt werden, sich über alle relevanten Neuvorgaben zum Vereinsjahr 2022 aktuell informieren zu können. Was sollten Führungskräfte in den Vereinen/Verbänden beachten, was wird auch aus dem Kreis der Mitglieder, zudem von den verschiedensten Behörden und Dienststellen, erwartet für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung für das Vereinsjahr 2022?
 
 
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Ab welchem Zeitpunkt kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden?
 
Kernaussage der Entscheidung: Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund einer Satzungsänderung ist erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister möglich.
 
 
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Müssen Vereine ihre Steuererklärung zwingend elektronisch (per ELSTER) abgeben?
 
Kernaussage der Entscheidung: In Härtefällen dürfen Steuerzahler bei der Abgabe der Steuererklärung weiter die Papierformulare nutzen. Auf die elektronische Abgabe kann nach § 150 Abs. 8 Abgabenordnung nämlich verzichtet werden, wenn das gesetzlich zur Vermeidung unbilliger Härten vorgesehen ist und dieses Verfahren für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
 
 
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Ist die Vereinsbuchführung mit Excel-Listen „finanzamtssicher“?
 
Gerade kleinere Vereine arbeiten in der Praxis häufig mit einfachen Tabellenkalkulationen, um die Buchhaltung des Vereins zu erledigen.
Bei diesen Aufstellungen (meistens die berühmten Excel-Listen) stellt sich die Frage, ob diese vom Finanzamt akzeptiert werden.
 
 
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Haftung von Übungsleitern bei unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
Kernaussage der Entscheidung: Übungsleiter können bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Vereinstraining persönlich haften, wenn dabei ein Teilnehmer zu Schaden kommt. Gleiches gilt für die Haftung des Veranstalters der Trainingsmaßnahme.
 
 
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Neue Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbefreiung im Sport
 
Kernaussage der Entscheidung: Sportvereine können sich nicht auf die europarechtlichen Regelungen berufen, wenn Leistungen des Vereins nicht unter den in § 4 Nr. 22b UStG definierten Begriff der „Sportlichen Veranstaltung“ fallen.
Um was geht es in diesem Fall?
 
 
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