Sehr geehrter Herr Do, kann die Verlängerung des Lebens einen Schaden darstellen? Diese heikle Frage musste das OLG München beantworten. Ein dementer Patient war im finalen Stadium künstlich ernährt worden - nach Ansicht des Gerichts aber ohne dessen Betreuer ausreichend zu informieren. Diese Entscheidung berührt gleich mehrere wichtige Punkte: Patientenrechte, die Rolle des Betreuers, mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche und deren Übergang auf den Erben. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |