Zalando stärkt seine Präsenz in Nordeuropa mit einem neuen Logistikzentrum, Schuhe24 wächst um 110 Prozent, Facebook will Google Home und Alexa Konkurrenz machen und Walmart steigert dank dem Online-Handel seinen Gewinn um 70 Prozent
NEWS
PayPal räumt Käufern mehr Zeit beim Käuferschutz ein: PayPal ändert seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 29.04.2019. Die Änderung betrifft den Käuferschutz. Bisher war es so, dass ein Kunde, der einen Käuferschutz-Fall bei PayPal eröffnet, innerhalb von zehn Tagen auf Nachrichten des Dienstleisters reagieren muss. Dieser starren Frist wurde nun ein Ende gesetzt. Die aktualisierte Fristenregelung sieht vor, dass Käufer nun "zeitnah" auf sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des Käuferschutzes reagieren muss. >>>Onlinehändler-News
Nach stagnierenden Umsätzen: Rebuy-Chef tritt ab: Torsten Schero, seit 2016 CEO von rebuy verlässt das Unternehmen "aus privaten Gründen". Seinen Posten übernimmt Philipp Gattner, der seit drei Jahren als CSO für die strategische Ausrichtung des Unternehmens verantwortlich ist. Angesichts der eher mauen Geschäftszahlen für 2018, die auf Stagnation hinweisen, vermutet Jochen Krisch einen Zusammenhang. >>>rebuy Pressemeldung>>>Exciting Commerce Zahlenanalyse
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Achtung Piraten: Kaperung von Umsatzsteuer-IDs bei ebay: EIn ebay-Händler hat in der Wortfilter-Facebook-Gruppe von einem merkwürdigen Vorfall berichtet: Vier chinesische Händler hatten seine Umsatzsteuer-ID verwendet. Eine Meldung bei ebay führte zur umgehenden Sperrung der Konkurrenz. Online-Händler sollten also regelmäßig per Suchmaschine kontrollieren, ob ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch von anderen Händlern genutzt wird. >>>shopanbieter.de
Ein Blick auf die letzten Jahre zeigt, wie schnell Messenger wie WhatsApp, Facebook Messenger und WeChat gewachsen sind und sich weltweit zum dominierenden Kommunikationsmittel entwickelt haben. Welche Möglichkeiten der Messenger-Kanal im Omnichannel-Mix bietet, wie Kommunikationsstragien aussehen, welche Best Practice-Ansätze es gibt und was es in Sachen Datenschutz beachtet werden muss, verrät ein aktuelles Whitepaper. >> Whitepaper downloaden und mehr erfahren
INTERNATIONAL
Spreadshirt startet Dropshipping-App in den USA: Spreadshirt launcht in den USA die Applikation SPOD. Das Kürzel steht für „Spreadshirt Print-On-Demand“. Shopbetreiber sollen die Anwendung problemlos in eigene Shopsysteme integrieren können, verkündete das Leipziger Unternehmen. >>>Onlinehändler-News
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Am 12. und 13. März 2019 dreht sich auf dem Münchener Messegelände alles um das Thema E-Commerce. In diesem Jahr wird die Internet World EXPO, die Leitmesse für Retail, noch größer: Erwartet werden mehr als 400 Aussteller und Partner sowie ein Vortragsprogramm mit über 200 Vorträgen und 250 Referenten. Sichern Sie sich Ihr kostenfreies Ticket und holen Sie sich neue Impulse für Ihr E-Commerce-Business! >> Jetzt Ticket sichern!
BACKGROUND
Die 10 beliebtesten Produkte der deutschen Webshopper: Online Shopping gehört zu den liebsten Tätigkeiten der Deutschen. Dabei werden einige Artikel öfter gekauft als andere. Welche Produkte ordern die Deutschen am häufigsten im Netz? Antworten gibt eine Erhebung von DPD. Für das Ranking wurden 1.550 deutsche Konsumenten zu ihren im Internet gekauften Produkten nach Warengruppen seit Januar 2018 befragt. >>>Internetworld
Versandstudie: Was Douglas, Mediamarkt, Lidl und Zalando besser machen: Welche der Top-100-Händler in Deutschland überzeugen bei Checkout, Versandprozess, Zustellung und Retouren am meisten? Eine akutelle Studie von Parcellab kürt Douglas, MediaMarkt, AO, Zalando und Lidl zu den Siegern. >>>ibusiness
E-Recht: Werbung mit Testergebnissen ist abmahnbar: Die Werbung mit Testergebnissen ist beliebt und das nicht ohne Grund: Studien zeigen, dass Kunden auf Testergebnisse achten und sich dadurch beeinflussen lassen. Umso wichtiger ist es für Händler, sich an grundlegende Regeln zu halten. Wichtigste Regel ist hierbei die Nennung der Fundstelle – also zum Beispiel die Zeitung oder die Webseite, auf der die Testergebnisse veröffentlicht wurden. Für den Kunden muss ein Testergebnis nachvollziehbar sein, denn behaupten können Händler viel.>>>Onlinehändler-News
10 Fragen, die Gründer Investoren unbedingt stellen sollten: Je nach Art des Investors kann etwa die Dauer und der Ablauf des Investment-Prozesses variieren. Da die Investorensuche sehr viel Zeit beanspruchen kann, ist es wichtig, dass Gründer genau wissen, wie viel Ressourcen sie für den Prozess einplanen müssen. >>>deutsche-startups.de
Die drei Todsünden bei der Onlineshop-Vermarktung: Online-Händler müssen mit ihrem Online-Shop ein stimmiges Gesamtpaket anbieten, das Interessenten zielgenau anspricht und Verbraucher mit klaren Kundenvorteilen zum Kauf verführt. Doch daran scheitern in der Praxis leider immer wieder Versender – obwohl sich typische Todsünden beim Shop-Marketing eigentlich einfach vermeiden lassen. >>>neuhandeln
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ZAHL DES TAGES
Fast 2,5 Millionen Kunden nutzen in Deutschland Carsharing-Services. Dies sind 350.000 mehr als 2017, was einem Plus von fast 17 Prozent entspricht. >>>Wirtschaftswoche
GEHÖRT
"Der direkte Eingriff der Regierung in ein Regulierungsverfahren ist ordnungspolitisch nicht zu begründen und mit europäischem Postrecht unvereinbar." In einem offenen Brief haben sich die Post-Konkurrenten DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt, um gegen die geplante kräftige Portoerhöhung zu protestieren. Die Deutsche Post habe durch höhere Porto-Einnahmen mehr Geld, auch für seine Paketsparte - und damit einen Wettbewerbsvorteil. >>>Finanzen.net
Ihr Kontakt zu uns Ebner Media Group GmbH & Co. KG, Büro München Postfach 20 15 52 • 80015 München Bayerstraße 16a • 80335 München Deutschland Telefon: +49 89 74117 0, Telefax: +49 89 74117 101 Geschäftsführer: Dr. Günter Götz, Gerrit Klein, Martin Metzger, Marco Parrillo Kommanditgesellschaft, Ulm, Registergericht Ulm, HRA 1900. Persönlich haftende Gesellschafterin: Ebner Ulm MGV GmbH, Ulm, Registergericht Ulm, HRB 576. USt-IdNr.: DE 147041097