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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, es kommt nicht so sehr darauf an, wie ALT man wird, sondern WIE man alt wird. Deshalb ist Fitness-Training angesagt - und zwar in JEDEM Alter! Wenn es irgendwann dann doch nicht mehr ohne fremde Hilfe geht, sind Pflegekräfte gefragt. Mehr dazu lesen Sie in unserer ersten Nachricht. Da sich die Pflegegesetze zum Jahreswechsel erneut ändern, gilt es, JETZT die Weichen richtig zu stellen, um keine Nachteile zu erleiden, wie unser Ratgeber zur Pflegereform in der zweiten Nachricht verrät. Wer sich zu einer Beleidigung seines Chefs hat hinreißen lassen, muss nicht gleich mit der fristlosen Kündigung rechnen. Jedenfalls sind unsere Rechtsexperten in der dritten Nachricht dieser Überzeugung. Wer finanzielle Hilfe benötigt, darf sich über eine kleine Erhöhung seiner Bezüge ab 1.1.2017 freuen - der eine mehr, der andere weniger, wie unsere vierte Nachricht zeigt. Wer im Auto eine Kurzmitteilung lesen oder schreiben möchte, sollte lieber anhalten. Doch wenn dann ein Unfall passiert, zahlt die Unfallversicherung trotzdem nicht, wie Sie aus unserer fünften Nachricht erfahren.
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter Wie den aktuellen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen ist, ist von 2014 auf 2015 die Zahl der Pflegebedürftigen um etwa 3,8 Prozent auf insgesamt 2,84 Millionen Personen gestiegen. Bereits in den letzten drei Jahren davor gab es einen kontinuierlichen Anstieg von jährlich weit über drei Prozent.
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| | | | Pflegestärkungsgesetz II: Bis Ende 2016 Vorteile sichern – Fehler vermeiden | | Ab 2017 gelten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung neue Regeln für die Begutachtung und Einstufung von Pflegebedürftigen. Was bedeutet die Rechtsumstellung für die fast drei Millionen Menschen, die heute bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten? Jeder Betroffene sollte sich frühzeitig mit den Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II vertraut machen. Denn nur so lässt sich die verbleibende Übergangszeit bis Ende 2016 zum eigenen Vorteil nutzen. |
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| | | | Wann eine SMS den gesetzlichen Unfallschutz kostet Wer auf dem Weg von beziehungsweise zu seiner Arbeit mit seinem Fahrzeug in eine neben der Gegenfahrbahn befindliche Parkbucht abbiegen will, um eine SMS zu lesen, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. Das hat das Sozialgericht Stuttgart mit einem Urteil entschieden (Az. S 1 U 6296/14).
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Gesundheit, Krankheit und Pflege Allzeit jung und gesund wären wir alle gern. Doch der Mensch unterliegt nun einmal dem Risiko, im Laufe seines Lebens krank und pflegebedürftig zu werden. Wenn Sie sich in unserem sozialen Sicherungssystemen auskennen, können Sie stärker davon profitieren und besser vorsorgen. » Weiterlesen |
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| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Luxemburger Straße 449 | 50939 Köln Amtsgericht Köln, HRB 58843 | Geschäftsführer: Martina Bruder, Michael Gloss, Christian Lindemann, Adrianus Gerardus Verhoef, Ralph Vonderstein | USt.-ID.Nr. 188836808 Standort Mannheim: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Akademische Arbeitsgemeinschaft | Janderstrasse 10 | 68199 Mannheim Impressum | Datenschutz |
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